Königswinter – Acht Jahre nach dem offiziellen Abschluss der Altstadtsanierung hat die Stadt Königswinter erneut Bescheide zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verschickt. Die Maßnahme, die offenbar kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist und zu Beginn der Sommerferien umgesetzt wurde, sorgt erneut für erheblichen Unmut unter den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.
Bereits im Jahr 2020 hatte eine Gruppe von 13 ImmobilienbesitzerInnen erfolgreich gegen entsprechende Zahlungsaufforderungen geklagt. Damals entschied das Verwaltungsgericht Köln zugunsten der Kläger und begründete sein Urteil unter anderem mit Mängeln in der Ausfertigung der Sanierungssatzung sowie mit der fehlenden Nachvollziehbarkeit bei der Ermittlung der Bodenwerte. Laut Gericht hatte die Stadt im Verfahren keine ausreichende Aufklärung geleistet. In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Kläger ist durch die Betragserhebung auf dieser nicht hinreichend nachprüfbaren Grundlage auch in seinen Rechten verletzt.“
Trotz des rechtskräftigen Urteils von Januar 2024 sieht sich die Stadt nun offenbar im Recht, die Ausgleichsbeträge erneut zu fordern. Nach städtischer Darstellung wurde die ursprüngliche Satzung aus dem Jahr 2004 inzwischen überarbeitet, Mängel sollen behoben und das frühere Gutachten durch zusätzliche Bewertungen des Gutachterausschusses ergänzt worden sein.
Die betroffenen EigentümerInnen bleiben jedoch skeptisch. Sie kündigen an, auch gegen die neuen Bescheide juristisch vorzugehen. Ihrer Einschätzung nach bestehen weiterhin gravierende rechtliche Mängel. Dabei geht es inzwischen nur noch um eine Gesamtsumme von knapp 17.000 Euro – eine Summe, die nach Ansicht der Eigentümer in keinem Verhältnis zum betriebenen Verwaltungsaufwand steht.
„Gerade vor dem Hintergrund der prekären Finanzlage der Kommune ist es paradox, für den aufwändigen Verwaltungsakt Gelder zu verschwenden – zumal die juristischen Risiken nicht zu übersehen sind. Allein das erste Gerichtsverfahren, die Ausstellung der erneuten Bescheide und die Beteiligung des Gutachterausschusses gut acht Jahre nach Sanierungsende haben erhebliche Personal- und weitere Kosten bewirkt; diese dürften den jetzt geforderten Gesamtbetrag sogar übertreffen“, so die Einschätzung der Betroffenen.
Schon 2018 hatte es im Sanierungsgebiet breite Kritik an der Erhebungspraxis gegeben. Nicht nur wurde der tatsächliche Erfolg der Sanierung infrage gestellt – auch war unklar, warum lediglich rund zwölf Prozent der Eigentümer zur Kasse gebeten wurden, während die Mehrheit verschont blieb.
Ob der extrem späte Versand der Bescheide Kalkül gewesen ist: Dies sei dahingestellt. Nach Überzeugung der 13 ImmobilienbesitzerInnen wird hier der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben unterlaufen: Die Grundbegriffe von Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit seien verletzt worden.
Ob der späte Versand der neuen Bescheide bewusst gewählt wurde, bleibt Spekulation. Nach Überzeugung der 13 ImmobilienbesitzerInnen werde hier der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben unterlaufen: Die Grundbegriffe von Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit seien verletzt worden.
Ein erneutes Gerichtsverfahren scheint wahrscheinlich – und könnte wieder zur juristischen Bühne für grundlegende Fragen kommunaler Beitragserhebung werden.