Bad Honnef. Für zusätzliche Verbotszonen für privates Silvesterfeuerwerk sieht die Stadt Bad Honnef derzeit keinen Anlass. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Konkrete „Brennpunkte“, an denen Feuerwerk wiederholt zu gefährlichen Situationen geführt habe, seien nicht bekannt.
Die CDU-Fraktion hatte sich Ende September mit den rechtlichen Vorgaben für privates Feuerwerk beschäftigt und von der Verwaltung unter anderem Auskunft darüber verlangt, ob es im Stadtgebiet problematische Bereiche gebe. Zudem regte die Fraktion eine rechtzeitige Information der Bevölkerung und eine gezielte Weitergabe der Hinweise an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an.
Feuerwerk nur an zwei Tagen erlaubt
Für das übliche Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 gelten bereits bundesweit Einschränkungen. Es darf grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Unabhängig davon ist Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Diese Regelungen gelten auch an Silvester und Neujahr.
Eine feste Meterzahl für den Begriff „unmittelbare Nähe“ nennt die Verwaltung nicht. Entscheidend sei vielmehr eine technisch-sicherheitsrechtliche Betrachtung unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzabstände.
Die Stadt weist nach eigenen Angaben auf ihrer Internetseite auf die geltenden Vorschriften und Verbotsbereiche hin.
Ein Feuerwehreinsatz im vergangenen Jahr
Hinweise auf wiederkehrende problematische Feuerwerksstandorte liegen der Verwaltung nach eigenen Angaben nicht vor. Eine belastbare Bewertung könne sich nur aus Beschwerden, Einsatzberichten und ähnlichen Erkenntnissen ergeben.
Im vergangenen Jahr habe es einen Feuerwehreinsatz im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern gegeben. Hintergrund war nach Angaben der Verwaltung allerdings nicht ein Feuerwerksbrand, sondern die nicht ordnungsgemäße Lagerung bereits abgebrannter Feuerwerkskörper.
Auch die mögliche Gefährdung von Tieren ist der Stadt bekannt. Das betrifft insbesondere Reitställe und Einrichtungen des Tierschutzes wie den Tierschutz Siebengebirge. Konkrete gefährliche Situationen oder besondere Vorkommnisse seien der Verwaltung bislang jedoch nicht gemeldet worden.
Stadt sieht derzeit keine Grundlage für Verbotszonen
Weitergehende Maßnahmen wie örtliche Feuerwerksverbotszonen seien nach Einschätzung der Verwaltung derzeit weder erforderlich noch durch bekannte konkrete Gefahrenlagen begründet. In den vergangenen Jahren seien im Stadtgebiet keine entsprechenden Objekte oder Bereiche bekannt geworden, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden.
Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass das Risiko von Bränden durch Pyrotechnik grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden könne – auch bei sachgemäßer Verwendung.
Die Mitteilung der Verwaltung soll am 8. Oktober im Umweltausschuss zur Kenntnis genommen werden.










