Bad Honnef. Die Finanzkrise der Kommunen verschärft sich – und auch Bad Honnef steht vor erheblichen Problemen. Statt des für 2026 geplanten Defizits von 4,7 Millionen Euro erwartet die Stadt inzwischen ein Minus von rund 7,2 Millionen Euro. Seit dem 21. Oktober gilt deshalb eine Haushaltssperre.
Wie dramatisch die Lage vieler Städte ist, zeigt auch Bonn: Dort wurde bereits am 8. September eine Haushaltssperre verhängt, nachdem das prognostizierte Defizit auf 167,5 Millionen Euro gestiegen war. Im Interview erklärt die Stadt, welche Ursachen hinter der finanziellen Schieflage stehen, welche Folgen für freiwillige Leistungen drohen und warum auch ein erneutes Haushaltssicherungskonzept nicht ausgeschlossen werden kann.
Honnef heute: Wie hoch ist das für 2026 prognostizierte Haushaltsdefizit der Stadt Bad Honnef nach dem aktuellen Stand, und wie hat sich die Prognose seit der Verabschiedung des Haushalts verändert?
Stadt Bad Honnef: Das für das laufende Jahr geplante Haushaltsdefizit von 4,7 Mio. € wird nach der jüngsten Prognose deutlich überschritten werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich ein Defizit in Höhe der erzielten Unterdeckung des vergangenen Jahres 2025 (-7,2 Mio. €) einstellen wird.
Hat die Stadtverwaltung eine Haushaltssperre verhängt, bereitet sie diese vor oder hat sie eine solche Maßnahme bislang lediglich geprüft? Welche konkreten Gründe sprechen gegebenenfalls dafür oder dagegen?
In Absprache mit dem Bürgermeister hat der Kämmerer am vergangenen Mittwoch, dem 21.10.2026, eine Haushaltssperre verhängt, um die Aufstellung eines Nachtragshaushalts für das laufende Jahr zu vermeiden. Die Politik wurde umgehend über diese Maßnahme informiert.
Welches konkrete Einsparvolumen wäre erforderlich, um die aktuelle Haushaltsentwicklung zu stabilisieren, und welchen Beitrag könnte eine Haushaltssperre dazu leisten?
Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung muss der Haushalt grundsätzlich jedes Jahr „in Planung und Rechnung ausgeglichen sein“. Das bedeutet, dass die Einnahmen so bemessen sein müssen, dass sie ausreichen, um alle Ausgaben zu decken.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind Ergebnisverbesserungen in Höhe der antizipierten Unterdeckungen erforderlich. Die nun verfügte Haushaltssperre wird hierzu jedoch nur einen kleinen Beitrag leisten können, da alle Ausgaben, zu denen die Stadt Bad Honnef rechtlich verpflichtet ist, sowie die Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des erforderlichen Dienstbetriebs notwendig sind, weiterhin getätigt werden müssen. Neben dem konkreten Einsparziel hat die Haushaltssperre auch das Ziel, auf die desaströse Haushaltslage aufmerksam zu machen und die zivilgesellschaftlichen Akteure zu sensibilisieren.
Wie hoch schätzt die Verwaltung das Risiko ein, dass Bad Honnef erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss? Welche finanziellen Entwicklungen könnten dazu führen, und welche Gegenmaßnahmen wären vorgesehen?
Die Verwaltung hat bereits im Mai mit den Planungen für den Haushalt des Jahres 2027 begonnen. In diesem nun seit Monaten andauernden Prozess ist es trotz vieler, mitunter schmerzhafter Einsparungen bisher nicht gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf vorzulegen. Die Gefahr, letztlich ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen, kann daher derzeit leider in keiner Weise ausgeschlossen werden.
Welche konkreten Einschränkungen müssten die Bürgerinnen und Bürger bei einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage erwarten? Welche freiwilligen Leistungen, Investitionen und Projekte wären besonders gefährdet?
Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret benannt werden und wird letztlich vom Vertretungsorgan, also den gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Stadtrat, entschieden.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit alle Aufgaben und ist bestrebt, weitere signifikante Einsparungen zu realisieren. Es ist davon auszugehen, dass manche liebgewonnene Leistung und Unterstützung nicht in gleicher Weise fortgeführt werden kann.
Was sind die Gründe für die prekäre finanzielle Lage der Stadt Honnef und wie weit reichen sie zurück?
Mit der prekären finanziellen Situation steht Bad Honnef nicht alleine da. Nach einer aktuellen Umfrage, die gemeinsam von Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW durchgeführt wurde, bewerten mehr als zwei Drittel der Kommunen ihre derzeitige Finanzlage als mangelhaft (siehe hierzu auch: Teilnahme der Stadt Bad Honnef und aller anderer Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises am Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni 2026). Für die kommenden fünf Jahre rechnen sogar 334 Städte und Gemeinden in NRW und damit annähernd 85 Prozent mit einer mangelhaften Finanzsituation. Der strukturelle Haushaltsausgleich wird landesweit zur Ausnahme und kommunale Defizite werden zum neuen Normal.
Die Gründe für diesen Befund sind auch in Bad Honnef vielfältig. Zunächst ist die Missachtung des sogenannten Konnexitätsprinzips zu nennen, nach dem derjenige, der eine Leistung bestellt, auch für deren Kosten aufkommen muss. Leider wird dieses Prinzip vielfach missachtet: So werden seitens des Bundes und des Landes NRW Pflichtaufgaben formuliert, die dann von den Kommunen zu erbringen sind, ohne dass diese entsprechend finanziell ausgestattet werden.
Beispiele hierfür sind die geschaffenen Rechtsansprüche auf einen OGS- oder Kita-Platz. Darüber hinaus führt die seit einigen Jahren stagnierende Wirtschaftsentwicklung dazu, dass die Entwicklung der Erträge, insbesondere der Steuererträge, hinter den Erwartungen zurückbleibt. Schließlich sind die Kosten für viele Ausgaben aufgrund der Inflation deutlich angestiegen. Dies macht sich unter anderem bei höheren Personalkosten – infolge hoher Tarifabschlüsse – und bei merklich gestiegenen Baukosten bemerkbar.
Info
Haushaltssperre in einer Kommune: Was bedeutet sie – und welche Folgen hat sie für Bad Honnef?
Wenn einer Stadt das Geld ausgeht oder sich ein erhebliches Haushaltsdefizit abzeichnet, kann sie eine Haushaltssperre verhängen. Damit soll verhindert werden, dass sich die finanzielle Lage weiter verschlechtert. Für Bürgerinnen und Bürger kann das spürbare Folgen haben: Geplante Projekte werden verschoben, freiwillige Leistungen eingeschränkt und neue Ausgaben auf den Prüfstand gestellt.
Wichtig ist dabei: Eine Haushaltssperre bedeutet nicht automatisch, dass eine Stadt zahlungsunfähig ist. Sie ist zunächst ein Instrument der Haushaltssteuerung. Ob und in welchem Umfang sie greift, hängt von der konkreten finanziellen Situation und den geltenden kommunalrechtlichen Vorgaben ab.
Was bedeutet eine Haushaltssperre konkret?
Eine Haushaltssperre ist eine vorübergehende Beschränkung der Ausgaben einer Kommune. Sie soll verhindern, dass sich die finanzielle Situation weiter verschlechtert.
In Nordrhein-Westfalen ist dafür insbesondere § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) relevant. Danach kann die Kämmerin oder der Kämmerer die Inanspruchnahme bestimmter Haushaltsmittel sperren, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben oder die Sicherung der Liquidität dies erfordert. Landesrecht.online
Was bedeutet das in der Praxis?
Eine Stadt kann beispielsweise festlegen, dass
- neue Anschaffungen vorerst nicht getätigt werden dürfen,
- nicht zwingend erforderliche Aufträge zurückgestellt werden,
- geplante Veranstaltungen oder Projekte auf den Prüfstand kommen,
- zusätzliche Ausgaben nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind,
- bestimmte Investitionen verschoben werden müssen.
Welche Maßnahmen tatsächlich betroffen sind, hängt von der konkreten Verfügung ab. Eine Haushaltssperre muss also nicht sämtliche Ausgaben einer Stadt erfassen.
Was läuft trotz Haushaltssperre weiter?
Eine Haushaltssperre bedeutet nicht, dass die Stadt ihre Arbeit einstellt.
Insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und bereits bestehende rechtliche Verpflichtungen können nicht einfach ignoriert werden. Auch notwendige Aufgaben wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit müssen weiterhin erfüllt werden.
Entscheidend ist: Eine Haushaltssperre begrenzt die Ausgaben, schafft aber kein zusätzliches Geld. Sie kann kurzfristig helfen, ein drohendes Defizit zu begrenzen. Ein strukturell unausgeglichener Haushalt lässt sich damit allein nicht unbedingt sanieren.
Bad Honnef musste bereits eine längere Haushaltssicherung durchlaufen
- 2011: Die Stadt konnte kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen und musste sich nach den Vorschriften des Nothaushaltsrechts richten.
- 2012/2013: Der Rat beschloss einen Doppelhaushalt mit Haushaltssicherungskonzept.
- 2013: Ein Nachtragshaushalt ermöglichte eine Verkürzung des geplanten Zeitraums bis zum Haushaltsausgleich.
- 2017: Der Jahresabschluss wies einen Überschuss von rund 1,617 Millionen Euro aus.
- 2019: Die Kommunalaufsicht bestätigte, dass Bad Honnef die Haushaltssicherung verlassen konnte.
(Redaktion)









