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Lesen: Stress im Stadtgarten – Im nördlichen Bereich wurden vor Umweltprüfung Rodungs- und Fällarbeiten durchgeführt
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Stress im Stadtgarten – Im nördlichen Bereich wurden vor Umweltprüfung Rodungs- und Fällarbeiten durchgeführt
Bad Honnef

Stress im Stadtgarten – Im nördlichen Bereich wurden vor Umweltprüfung Rodungs- und Fällarbeiten durchgeführt

Letztes Update: 03.06.2019
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
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Bad Honnef – Erneut macht der Stadtgarten Ärger. Im nördlichen Teil wurden sichtbar Rodungs- und Fällarbeiten vorgenommen. Außerdem ist zu vermuten, dass eine kleinere Baumaßnahme beabsichtigt ist. Dabei hat erst im März der Bauausschuss beschlossen, das Gesamtareal des nördlichen Stadtgartens gründlich auf Umweltaspekte prüfen zu lassen. Bekanntlich geht es um die Eignung  des nördlichen Stadtgartens als Wohnbaugebiet.

Die Aktion hat nun die Bad Honnefer Grünen auf den Plan gerufen. In einer Pressemitteilung äußern sie sich erschrocken darüber, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Bereich des nördlichen Stadtgartens in „durchaus erheblichem Umfang“ gearbeitet werde. „Gehölzschnitte bis zu Totalrückschnitten, systematisches Abbrechen von Neuaustrieben über ganze Flächen“ seien vorgenommen worden, Kirschbäume und Eiben seien bereits gefallen. Totholz sei „gründlich“ entfernt worden, was nicht nur den Insekten Lebensraum nehmen würde. Mit einer Baumaßnahme werde offensichtlich begonnen.

Für die Grünen stellen sich jetzt viele Fragen: „Gilt das Verbot von Schnitt und Fällung zwischen jedem 1. März und 30. September in Bad Honnef nicht? Gilt das konkrete Versprechen der Verwaltung, „vorerst“ im Nördlichen Stadtgarten genau solche Maßnahmen weder zu planen noch durchzuführen? Soll noch ergebnisoffen geprüft werden – kann überhaupt noch geprüft werden? Wer ist hier Vater welcher Gedanken? Wie ernsthaft wird mit der Bürgerschaft und deren Bedenken umgegangen? Gelten Beschlüsse gewählter Gremien?“

Erstaunt über die Entwicklung im Stadtgarten zeigt sich auch Heinz Jacobs, Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet den Bad Honnefer Stadtgarten“. Mit einem Bürgerentscheid wollte seine Initiative die Prüfung einer möglichen Bebauung verhindern, was nicht gelang. Zu wenige Bürgerinnen und Bürgerinnen nahmen an der Abstimmung teil.

Eingeschaltet in die Entwicklung des nördlichen Stadtgartens hat sich zwischenzeitlich Ralf Pochadt, Obstbaumwart der Initiative Natürlich Streuobst! . Er machte das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises auf weitere Vorkommnisse im Prüfgebiet aufmerksam und erhielt nach seiner Aussage die Antwort, dass „seitens der Stadt Bad Honnef keine Absichten bestehen, vorlaufende Gehölzrodungen vorzunehmen. Ausgenommen seien Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie Baumpflegemaßnahmen“.

Für Fällarbeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit gebe es aus Sicht von Obstbaumwart Pochadt keine Gründe. Nach seinen Feststellungen seien Fällungen im Bereich der möglichen Nordzufahrt des geplanten Baugebietes in einem Abstand von der B42 erfolgt, „der größer ist als der höchste Baum der gefällten Kirschbaumgruppe“. Die Schnittmaßnahmen an geschützten Eiben seien weit ab von der nächsten Straße erfolgt. An einer mehrstämmigen Eibe mit einem Basisumfang von etwa 230cm und Einzelstämmen bis über 80cm seien Schnitte im Starkastbereich (bis etwa 55cm Astumfang) durchgeführt worden. Auch Wurzeln habe man durchtrennt.

Die Stadt Bad Honnef hätte während der letzten Tage zudem umfangreiche Maßnahmen zur Entfernung von Totholz durchgeführt, so Pochadt. Stehendes und liegendes Totholz spiele bei der ökologischen Bewertung des nördlichen Stadtgartens eine wichtige Rolle, da es sich dabei um einen überaus lebendigen Lebensraum handele. „Tausende „Insektenhotels“ im stehenden und liegenden Totholz bietet der nördliche Stadtgarten. Ein wahrlich einzigartiges ökologisches Juwel im urbanen Honnef.“, so der Obstbaumwart.

Ob die Stadt von den neuerlichen und von den Grünen beanstandeten Maßnahmen wusste, teilte sie auf Anfrage von „Honnef heute“ nicht mit. Indes informiert sie, dass Parzellen des besagten Geländes Privateigentum und städtisches Eigentum seien. Das städtische Eigentum wiederum sei verpachtet.

Weiter heißt es: „Solange kein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung erfolgt, ist das Pflegen der Grünanlagen von Pächter/innen und Eigentümer/innen erlaubt und Müllbeseitigung sogar geboten.“

 

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