Corona- Seite 7

Coronavirus: Gefährdungsstufe 1 im Rhein-Sieg-Kreis

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Rhein-Sieg-Kreis  – Heute hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. „Damit treten ab Mitternacht für das gesamte Kreisgebiet alle Regelungen in Kraft, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht“, erläutert Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises.

„Dazu gehört, dass an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen und draußen überall da eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“ Das betrifft z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen. Die betroffenen Außenbereiche in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind in der Allgemeinverfügung konkret aufgeführt.

„Bitte halten Sie sich unbedingt an diese ‚Spielregeln‘, reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, appelliert Ralf Thomas, Leiter der Fachstelle Covid, eindringlich. „Ansonsten drohen dem Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig weitere Beschränkungen.“

Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügung ist die am Wochenende in Kraft getretene Fassung der Coronaschutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise offiziell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 20.10.2020, 0:00 Uhr) bei 44,4 (gestern, LZG Stand 19.10.2020, 0:00 Uhr: 30,6). Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

Strengere Regelungen durch lokale Allgemeinverfügungen wie z.B. in Siegburg bleiben durch die heutige Allgemeinverfügung unberührt und gelten weiter. Sollte die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis den Wert 50 überschreiten, muss offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt werden.

Landrat Sebastian Schuster hatte sich am Dienstag letzter Woche bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden darauf verständigt, die zu diesem Zeitpunkt vom MAGS NRW vorgesehenen Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz über 35 flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden, die rechtssichere Umsetzung im Einvernehmen mit dem MAGS aber mit Blick auf die Beratung des Landeskabinetts und die anstehenden Anpassungen der Coronaschutzverordnung zurückgestellt.

Die mit der Gefährdungsstufe 1 geltenden Regelungen im Überblick
(§ 15a Abs. 3 CoronaSchVO):

1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der
• § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen),
• § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
• § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote),
• § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien),
• § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
• § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der CoronaSchVO sowie
• Kongresse
mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

2. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 2 CoronaSchVO) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt – abweichend von § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 1a und 3a CoronaSchVO – auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Abs. 1 und 2 der CoronaSchVO, soweit dies nicht mit der Tätigkeit (zum Beispiel als Moderator, Vortragender) unvereinbar ist, sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

4. Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Abs. 2 CoronaSchVO genannten Gruppen gehören, gilt – abweichend von
• § 2b Abs. 1 CoronaSchVO bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten,
• § 6 Abs. 2 CoronaSchVO bei Unterrichtsveranstaltungen im Rahmen von Bildungsangeboten im öffentlichen Dienst,
• § 7 Abs. 1 CoronaSchVO bei Bildungsangeboten und Prüfungen von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Einrichtungen,
• § 8 Abs. 1 CoronaSchVO bei Konzerten und Aufführungen,
• § 10 Abs. 6 CoronaSchVO beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
• und § 13 Abs. 1 CoronaSchVO bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die besonderen Regelungen dieser Verordnung fallen, und bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, auch dann, wenn eine qualifizierte Rückverfolgung nach § 2a Abs. 2 CoronaSchVO sichergestellt ist.

5. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen).

Die besonderen Beschränkungen nach Ziffer 1 gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt.

Öffentliche Außenbereiche, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind:

Stadt Königswinter

Geltungsbereich:
Königswinter-Stadt
Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation; Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53);
Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone);
Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade).

Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße, zwischen dem Kreisverkehr Siegburger Straße bis Ecke Gustav-Freytag-Straße (ausschließlich montags bis samstags);
Weilerweg, zwischen Busbahnhof Oberpleis und Ecke Straße Im Wiesengrund (ausschließlich montags bis freitags);
Mathildenpark Oberpleis (ausschließlich montags bis freitags).

Stadt Rheinbach

Geltungsbereich:
Straßen bzw. Plätze: Hauptstraße, Vor dem Dreeser Tor, Wilhelmsplatz.

Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 19:00 Uhr.

Stadt Siegburg

Geltungsbereich:
Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.

Stadt Troisdorf

Geltungsbereich:
Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13.

Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.

(ke)

Coronavirus: Abstand halten, Hände waschen und Mund-Nasen-Schutz tragen!

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Rhein-Sieg-Kreis – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 2.617 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 40,3.

„Die gestern Abend beim Corona-Gipfel in Berlin verabredeten Maßnahmen müssen nun vom Land NRW umgesetzt werden“, erläuterte Landrat Sebastian Schuster anlässlich der wöchentlichen Corona-Pressekonferenz. Wie genau die Ausgestaltung im Detail erfolge, bleibe abzuwarten.

„Sicher aber ist, dass falls wir die 50er-Marke auf Kreisebene überschreiten, nur 10 Tage Zeit haben werden, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Andernfalls drohen weitere Verschärfungen“, betonte Landrat Sebastian Schuster und appellierte noch einmal eindringlich an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: „Es gilt immer noch unbedingt: Abstand halten, Hände waschen und Mund-Nasen-Schutz tragen!“

Das unterstreicht auch Ralf Thomas, Leiter der Fachstelle Covid im Rhein-Sieg-Kreis:
„Jede und Jeder sollte in dieser Phase noch einmal überlegen, welche Kontakte wirklich notwendig sind. Wer seine Kontakte reduziert, schützt nicht nur sich selbst vor einer Infektion, sondern hilft aktiv mit, das Infektionsgeschehen einzudämmen und im Falle einer Erkrankung die Zahl der Kontaktpersonen gering zu halten.“

Von der Umsetzung der Beschlüsse des Corona-Gipfels durch das Land NRW ist abhängig, inwieweit die am Dienstag auf Kreisebene getroffene Vereinbarung überhaupt noch in örtliches Recht gegossen werden muss oder aber schon durch eine Anpassung der Coronaschutzverordnung unmittelbar umgesetzt wird. Landrat Sebastian Schuster hatte sich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf die flächendeckende Anwendung der Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 im ganzen Kreisgebiet – unabhängig von den lokalen Infektionswerten – verständigt.

Entscheidend für alle Regelungen ist die sogenannte 7-Tages-Inzidenz. Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist.

„Die Coronaschutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden im Detail“, erläutert Ralf Thomas. „Entscheidend ist daher die 7-Tages-Inzdidenz für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis. Dennoch ermitteln wir zur Beurteilung, wo sich im Rhein-Sieg-Kreis die ‚Hotspots‘ befinden, auch die lokale Inzidenz – hierbei handelt es sich aber nicht um amtliche Werte.“ (ke)

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus (Stand 15.10.2020, 15:00 Uhr):

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 2.617
Davon genesene Personen 2.240
Davon verstorbene Personen       57
Aktuelle Fälle    320
Personen in häuslicher Absonderung 2.040

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

Bestätigte Infektionen aktuell davon verstorben davon genesen aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 2.617 57 2240 320
Alfter 115 2 100 13
Bad Honnef 137 2 111 24
Bornheim 234 3 199 32
Eitorf 73 5 63 5
Hennef 179 0 138 41
Königswinter 192 0 163 29
Lohmar 116 2 103 11
Meckenheim 108 2 101 5
Much 36 1 28 7
Neunkirchen-Seelscheid 41 0 36 5
Niederkassel 139 2 112 25
Rheinbach 92 3 84 5
Ruppichteroth 26 0 24 2
Sankt Augustin 418 22 382 14
Siegburg 216 1 170 45
Swisttal 78 2 73 3
Troisdorf 299 3 246 50
Wachtberg 67 1 63 3
Windeck 51 6 44 1

Derzeit sind im Rhein-Sieg-Kreis folgende Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen:

 

Kitas Schulen Pflege-, Betreuungsein-richtungen, Kliniken Gewerbe Sport, Freizeit, Religion, Sonstige
Rhein-Sieg-Kreis 4 13 15 3 6
Alfter 0 0 0 0 0
Bad Honnef 0 0 2 0 0
Bornheim 0 1 2 0 1
Eitorf 0 0 1 0 0
Hennef 0 2 1 2 0
Königswinter 0 0 1 0 0
Lohmar 0 0 0 0 0
Meckenheim 0 0 0 0 0
Much 0 0 0 0 0
Neunkirchen-S. 0 0 1 0 0
Niederkassel 0 2 0 0 0
Rheinbach 1 0 0 0 0
Ruppichteroth 0 0 0 0 0
Sankt Augustin 0 2 2 0 1
Siegburg 1 4 4 1 1
Swisttal 0 0 0 0 1
Troisdorf 1 2 1 0 2
Wachtberg 1 0 0 0 0
Windeck 0 0 0 0 0

Corona-Virus – Landrat beriet sich mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern

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Bad Honnef/Rhein-Sieg-Kreis – Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rhein-Sieg-Kreis weiter über der kritischen Marke von 35 (heute 42,1). Um konkrete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, hat sich Landrat Sebastian Schuster heute mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen getroffen.

Die Corona-Lage stellt sich im Kreisgebiet sehr unterschiedlich dar – einige Flächengemeinden registrieren kaum aktuelle Fälle, verschiedene Kommunen aus dem städtischen Bereich hingegen verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Infektionen. Der Kurs zur Bekämpfung des Coronavirus soll aber – auch mit Blick auf Gesamtgeschehen – ein gemeinsamer sein.

„Wir haben uns darauf verständigt, die Schutzmaßnahmen, die das MAGS NRW für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht, flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden“, erläutert Landrat Sebastian Schuster. „Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem Maßnahmenpaket.“

„Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Weg einigen konnten“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Das zeigt, dass alle Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises entschlossen sind, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.“

Wie die Vereinbarung rechtssicher umgesetzt werden kann – ob durch den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisangehörigen Kommunen – wird kurzfristig geprüft.

Zu den Maßnahmen, die der gestrige Erlass des MAGS NRW zu sogenannten regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossen Räumen bei sonstigen Veranstaltungen oder für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen. Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt – mit Ausnahmen – ein generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen.

Die Coronaschutzverordnung NRW sieht ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 50 weitere sogenannte regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Die Coronaschutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden im Detail.

Für die Kommunen, die bei Überschreiten der 50er-Marke auf Kreisebene hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen außerdem nicht klar abgrenzen lässt, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Hier wird der Rhein-Sieg-Kreis eine Muster-Allgemeinverfügung bereitstellen, die z.B. – entsprechend dem Erlass – eine Reduzierung der Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen vorsieht. (ke)

Corona: Viele Neuinfektionen in Bad Honnef

Bad Honnef – In den vergangenen Tagen hat sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bad Honnef auf derzeit 18 Fälle (Stand: 06.10.2020) erhöht. Der sprunghafte Anstieg bei den Neuinfektionen ist weitestgehend auf einen aktuellen Ausbruch unter den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Mitarbeitenden einer Einrichtung im Stadtgebiet zurückzuführen, erklärt Holger Heuser, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Honnef: „16 der 18 aktuell positiv getesteten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Honnef leben oder arbeiten in dieser Einrichtung. Insgesamt zählt die Einrichtung derzeit 22 bestätigte Infektionsfälle. 40 Personen befinden sich in Quarantäne.“

Zwei Personen aus der Einrichtungen waren in den vergangenen Tagen mit Symptomen der COVID-19-Erkrankung zur Untersuchung in Krankenhäusern vorgestellt worden, konnten diese aber bereits wieder verlassen.

Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat zwischenzeitlich alle in der Einrichtung lebenden und arbeitenden Personen testen lassen. Die Ergebnisse einer Testung vom heutigen Dienstag stehen noch aus. Die Gesamtzahl aller Testungen durch das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises in der betroffenen Einrichtung beläuft sich derzeit auf rund 280 Abstriche. Für die Einrichtung wurde für die Dauer des akuten Infektionsgeschehens ein vorübergehendes Betretungsverbot für Angehörige und Besucher ausgesprochen.

„Die Stadt steht im engen Kontakt mit der Einrichtungsleitung und hat nach Bekanntwerden des Ausbruchs unverzüglich ihre umfassende Unterstützung angeboten“, erklärt der Erste Beigeordnete: „Die Einrichtungsleitung hat uns mitgeteilt, dass die Einrichtung personell und ausstattungstechnisch gut aufgestellt sei. Selbstverständlich stehen wir bereit, sollte dennoch kurzfristig Unterstützung benötigt werden.“ (T.H.)

Corona-App steht zum Download bereit

Region – Die Corona-Warn-App ist da. Sie steht seit heute früh zum kostenlosen Download im App Store von Apple bzw. im Google Play Store zur Verfügung. Die App hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und effektiv zu unterbrechen. Wenn jeder und jede Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert wird, kann sie oder er schnell reagieren und sich und andere schützen. Die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld. Die App ist ein wichtiger Beitrag, um die Covid19 Pandemie zu begrenzen. Die App ist kein Allheilmittel. Weiterhin bleiben Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmasken die wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung.

Die App nutzt die Bluetooth-Low-Energy-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien, insbesondere zu Abstand und Zeit, erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App aktiv nutzen. Wenn die App installiert ist, prüft sie, ob die Nutzerin/der Nutzer Corona-positiv getestete Personen getroffen hat. Falls das der Fall ist, zeigt die App eine Warnung an. Absolute Transparenz, hohe IT-Sicherheit sowie umfassender Datenschutz und größtmögliche Barrierefreiheit sind wesentliche Merkmale der App. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass alle Bürger wissen: Die Nutzung der App ist freiwillig.

Herausgegeben wird die „Corona-Warn-App“, die ein Projekt im Auftrag der Bundesregierungist, vom RKI. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur, haben Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen den Unternehmen dabei zur Seite. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik waren von Beginn an an der Entwicklung der Corona-Warn-App beteiligt, sodass die Anwendung die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Erstmalig und in dieser Form auch einmalig war die breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung dieser App. Im Sinne einer maximalen Transparenz wurden alle Bestandteile und Codes der App auf der OpenSource-Plattform github veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Community auch zur aktiven Gestaltung und Kritik an den Entwürfen eingeladen. Insgesamt gab es hier bereits knapp eine halbe Million Views.

 

Für Corona-Helfer*innen: Elena Bashkirova gibt Exklusivkonzert im Kursaal

Bad Honnef – Mit einer Matinee begann heute eine neue Zeitrechnung im aufwendig renovierten Kursaal. Auf Einladung des Kulturrings gab die russische Pianistin Elena Bashkirova ein Exklusivkonzert zugunsten der vielen Helferinnen und Helfer während der Coronakrise.

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Bürgermeister Otto Neuhoff richtete seinen Dank an die vielen Ehrenamtlichen, die sich verdient gemacht haben und auch an die Mitarbeiter*innen der zuständigen Verwaltungsbereiche von Stadt und Kreis.

Elena Bashkirova, die unter anderem Mitgründerin des Metropolis Ensemble Berlin ist, spielte Werke von Schumann, Beethoven und Liszt und wurde für ihr virtuoses Spiel mit viel Applaus bedacht.

Wie es mit Veranstaltungen im Kursaal weitergeht, steht noch nicht fest. Ein Termin für die offizielle Wiedereröffnungsfeier wurde noch nicht genannt.

Der Festausschuss Bad Honnefer Karneval will im Juli entscheiden, wie die diesjährige Session gestaltet werden soll.

 

[coffee]

Bad Honnefer wissen, wie man mit Krisen umgeht

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Bad Honnef – Die einen werden panisch, die anderen bleiben gelassener – ohne den Ernst der Lage zu verkennen. Bad Honnef ist bislang – abgesehen von Einzelschicksalen – relativ gut durch die Coronakrise gekommen. Bisher!

Zuversicht auf rheinische Art gibt ein Banner in der Kreuzweidenstraße zu erkennen: „Et hätt noch immer jot jejange!“

Aktuell sind keine infizierten Personen gemeldet, was natürlich nicht bedeutet, dass es keine in der Badestadt gibt. Auch in Königswinter ist offiziell keine mit dem Virus belastete Person bekannt. Freitag meldete der Kreis 41 positive Fälle in allen Kommunen. Damit gab es bislang insgesamt 1444 infizierte Personen im Rhein-Sieg-Kreis. 1.355 wurden wieder gesund, 48 verstarben im Zusammenhang mit SARS CoV2 .

Die Kreis-SPD beunruhige, dass scheinbar immer mehr Ärzte die präventiven Tests auf Grund der unklaren Finanzierungslage nicht mehr durchführten, teilt Kreistagsmitglied und SPD-Landratskandidat Denis Waldästl heute mit. „Wir haben im Kreisausschuss klar gemacht, dass der Kreis für die Kosten aufkommen wird, wenn der Bund und das Land sich weiter querstellen“, so Waldästl. Der Landrat müsse diese Information an die Ärzteschaft besser transportieren, ergänzt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dietmar Tendler. Seine Fraktion habe großes Verständnis dafür, dass die Ärzte vor Ort eine Sicherheit brauchen, dass ihre Kosten und die der Labore auch bezahlt würden.

Die SPD unterstütze „den Landrat in seiner Kritik an Landesgesundheitsminister Laumann (CDU) und Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU), die immer noch keine Regelung über die Finanzierung der Tests getroffen haben“, so Waldästl. Es sei jetzt aber an der Zeit, dass die CDU und der Landrat ihre Hausaufgaben machten und vor Ort für die präventiven und regelmäßigen Testungen sorgten.

Landrat Sebastian Schuster meldete heute, seine klare Erwartungshaltung  zum Thema „Präventive Testungen in Senioreneinrichtungen“, die er Freitag in seiner Pressekonferenz formulierte,  hätte in Berlin Gehör gefunden. Samstag habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die aktuelle Berichterstattung aus dem Rhein-Sieg-Kreis zum Anlass für einen telefonischen Austausch mit Schuster genommen und vollstes Verständnis für das Engagement „aus unserem Kreis“ gezeigt. Schuster: „Wir sind uns einig, dass präventive Testungen bei den besonders vulnerablen Grupppen weiterhin wichtig sind“.

 

Aegidienberger an Entwicklung von hochwirksamer Mund-Nasenmaske beteiligt

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Bad Honnef-Aegidienberg – Den Vertrieb einer hochwirksamen Mund-Nasen-Maske verspricht der Aegidienberger Peter Muss. Der frühere Techniker und Industrieberater hat nach eigenen Angaben als Mitglied eines Innovationsarbeitskreises vor 10 – 11 Jahren unter anderem Schutzfolien gegen Keime, Bakterien und Viren in wissenschaftlicher Begleitung entwickelt. Auch eine Mund-Nasenmaske mit vier Lagen und einem System aus Kupfer, Silber und Zeolith kombiniert mit Metallionen habe zu den Projektergebnissen gezählt. In Serie ging sie damals nicht.

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In Zeiten von Corona erfuhr die damalige Entwicklung nun starkes Interesse und ging in Produktion. Die Maske soll Bakterien, Keime und Viren abtöten und 30 – 40-mal gewaschen werden können, so Muss. Bis 3 Monate sei sie voll funktionstüchtig, erst danach flache die Entkeimung durch Kupfer- und Silberionen nach und nach ab.

Kontakt:

Peter Muss, Lohrbergstrasse 15, 53604 Bad Honnef
Tel +49 (0)2224 77 96 379
peter.muss@iutec.com.de

Weiterer Beitrag Juni 2019

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Corona: Bad Honnef weiterhin ohne infizierte Personen

Rhein-Sieg-Kreis – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 1.428 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. das teilt heute die Pressestelle mit.

Landrat Sebastian Schuster informierte über das Ergebnis der heutigen Dienstbesprechung mit den 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Thema Kontaktpersonennachverfolgung. Demnach sehen die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten die effektive Kontaktnachverfolgung als essenziellen Beitrag zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie.

„Die bisherige Kontaktnachverfolgung im Rhein-Sieg-Kreis hat wesentlich zur Eindämmung der Pandemie in unserem Kreisgebiet beigetragen“, so Schuster. Das Kreisgesundheitsamt wolle in bewährter Form die ausschließliche Verantwortung für die Kontaktpersonennachverfolgung wahrnehmen und mit Hilfe der neuen Software die erforderlichen bis zu 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung schulen.

Um bestmöglich auf eine eventuelle größere Welle von neuen Ausbrüchen vorbereitet zu sein, sollen in einem zweiten Schritt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Kommunen in der neuen Software geschult und auf eine möglicherweise erforderliche Unterstützung des Kreisgesundheitsamtes bei der Kontaktpersonennachverfolgung vorbereitet werden.

Zuvor stieß ein Vorschlag der Kreisverwaltungen bei vielen Kreis-Bürgermeistern auf Kritik, 120 Mitarbeiter über einen Zeitraum von anderthalb Jahren aus den Kommunen anzufordern. So hätte Königswinter beispielsweise acht Leute abstellen müssen. Laut General-Anzeiger sehe  Bürgermeister Peter Wirtz dieses Vorhaben eher als „theoretisches Konstrukt“ an.

Heute werden im Rhein-Sieg-Kreis 230 aktuelle Corona-Fälle gemeldet, in Königswinter drei. In Bad Honnef gibt es offiziell keine infizierte Person.

 

NRW öffnet sich – Fragen und Antworten

Region – Mit einem Stufenplan geht Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen schrittweise in Richtung Normalität. Fragen und Antworten im Überblick:

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?
Ab 11. Mai sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Was gilt künftig für Handel und Dienstleistungen?
Ab 11. Mai: Die 800 qm-Regel wird aufgehoben. Das heißt: Dann kann jedes Ladenlokal unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln. Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle soll ein Kunde pro 10 qm sein.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Darf man Ferienhäuser, -wohnungen und Campingplätze wieder benutzen?
Ab 11. Mai: Wenn Sie das Kontaktverbot einhalten, ist der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen wieder möglich.

Gibt es beim Tourismus noch weitere Erleichterungen?
Ab 11. Mai: Freizeitparks, Ausflugsschifffahrt, Touristeninformationen sowie Fahrrad- und Bootsverleihe können wieder öffnen.
Zieldatum 30. Mai (Pfingsten): Thermen, Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Orte können wieder öffnen – unter Auflagen.

Öffnen Hotels wieder?
Ja, ab dem 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt). Es gelten strenge Auflagen mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Wann öffnen Speisegaststätten wieder?
Ab dem 11. Mai 2020, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist. Ein Hygienekonzept muss vorliegen. Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.

Was ist mit Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetrieben?
Sie bleiben geschlossen.

Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?
Ja, der Sport- und Trainingsbetrieb ist auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum ab dem 7. Mai 2020 wieder erlaubt – unter Auflagen.

Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?
Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Was ist mit dem Reitsport, der nicht unter freiem Himmel stattfindet?
Der Reitsport und der Reitunterricht auch in Reitschulen, Reithallen und sonstigen nicht unter freiem Himmel befindlichen Reitsportanlagen ist ab dem 7. Mai 2020 zulässig.

Welche Regelungen gelten künftig im Breiten- und Freizeitsport?
Ab 11. Mai: Eine Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wird wieder möglich.

Ab 30. Mai: Die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wird wieder gestattet, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Ab wann können Freibäder wieder öffnen?
Dies ist ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene möglich – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Dürfen Berufssportler ihrer Tätigkeit nachgehen?
Training von Berufssportlern auf und in von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zulässig.

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan bei Theatern, Opern, Konzerthäusern und Kinos?
Ab 11. Mai: Kleine Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel können wieder stattfinden. Unter Beachtung strenger Vorgaben zu Mindestabständen, Hygieneregeln und mit einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept sind diese Veranstaltungen auch in Gebäuden zulässig.

Zieldatum 30. Mai: Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos können wieder öffnen – sofern auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern sichergestellt wird. Zudem ist der Zutritt durch verstärkten Ordnereinsatz so zu steuern, dass Menschenansammlungen im Warte- und Pausenbereich verhindert werden.

Welche Regelungen gelten für Musikschulen?
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan bei Großveranstaltungen?
Großveranstaltungen können weiterhin nicht stattfinden (vorerst bis 31. August).

Mit Zieldatum 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Was gilt für außerschulische Bildungseinrichtungen?
Bildungsangebote in Volkshochschulen und sonstigen außerschulischen Bildungseinrichtungen sind unter Hygiene- und Schutzauflagen bereits zulässig.
Ab 11. Mai: Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen sind in großen Räumen gestattet, wenn Abstands- und Hygieneauflagen eingehalten werden.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Wie sieht es bei Hochschulen aus?
Lehr- und Prüfungsbetrieb ist unter Auflagen bereits zulässig. Ab 11. Mai werden Einschränkungen der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.

Was Regelung gilt für Gottesdienste?
Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.

Aus tiefer Freundschaft: 400 hochwertige Masken aus China für Bad Honnef

Von Thomas Heinemann

Bad Honnef – Ungebrochen hoch ist bundesweit der Bedarf an hochwertigen, medizinischen Schutzmasken für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens. So hoch, dass Schutzmasken in kleineren Stückzahlen – sofern überhaupt verfügbar – am freien Markt zu horrenden Preisen gehandelt werden. Arztpraxen, Pflegedienste und andere Gesundheitsberufe sind jedoch auf die professionellen Schutzmasken angewiesen, um sich und Mitarbeiter zu schützen und somit die Gesundheitsversorgung aufrecht erhalten zu können. Das gilt selbstverständlich auch für Bad Honnef, erklärt Laura Solzbacher vom Bündnis Familie Bad Honnef. Das Bündnis versorgt derzeit über 60 Arztpraxen in Bad Honnef mit gespendeten Schutzmasken, Mund-Nasen-Schutz und Alltagsmasken.

Entsprechend groß war die Freude, als sich Prof. Dr. Rolf D. Cremer vor wenigen Tagen meldete und eine Spende über 400 professionelle, medizinische Schutzmasken angekündigte. Eine Spende, die von vertrauensvoller und tiefer Freundschaft über eine Distanz von 8.000 Kilometern Entfernung zeugt: Am 20. März hatte sich Prof. Ding Yuan, Dekan und Vize-Präsident der chinesisch-europäischen Wirtschaftsuniversität CEIBS in Shanghai, bei Prof. Cremer erkundigt, wie es angesichts der Coronapandemie um die Gesundheit seines langjährigen Freundes stünde. Cremer hatte Ding von der renommierten Business School HEC in Paris nach Shanghai geholt, wo Ding seit fünf Jahren sein Nachfolger ist. Im E-Maildialog kam die Frage auf, ob in Deutschland noch hochwertige medizinische Schutzmasken benötigt würden, erklärt Prof. Dr. Rolf D. Cremer: „Ende März war in China absehbar, dass dort der Bedarf an medizinischen Schutzmasken zurückgehen würde. Also bot mir Ding Yuan eine schnelle und unkomplizierte Spende von 400 hochwertigen Schutzmasken an.“

Am 31. März wurde die Spende in Shanghai dem Paketdienst übergeben, bereits am 3. April in Deutschland aus dem Flugzeug geladen und dem Deutschen Zoll zur Bearbeitung übergeben. „Dann wurde es kompliziert“, fasst es Cremer zusammen: „Es dauerte schließlich vom 3. April bis zum 24. April, fünf Telefonate und drei schriftliche Erklärungen zu immer neuen Details, bis der Paketdienst die Sendung mit den dringend benötigten Masken schließlich am 24. April zustellen durfte.“ Schließlich wurden auch noch 24,17 Euro Zollgebühren für die Spende fällig, berichtet Cremer, „aber: Ende gut, Alles gut.“

„Sehr gut sogar“, ergänzt Laura Solzbacher vom Bündnis Familie Bad Honnef: „200 der insgesamt 400 Masken sind nach FFP2 und KN95 zertifizierte Masken, die eine hohe Filterwirkung haben und somit auch die Träger vor dem Coronavirus schützen. Diese Schutzmasken sind bei den Arztpraxen in Bad Honnef buchstäblich heiß begehrt. Derzeit steigt aber auch die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln wieder an.“

Bürgermeister Otto Neuhoff und Nadine Batzella, die als Fachdienstleiterin Soziales und Asyl die Verteilung der gespendeten Masken gemeinsam mit dem Bündnis Familie koordiniert, zeigten sich vom privaten und beispielhaften Engagement von Prof. Cremer begeistert. Bürgermeister Otto Neuhoff dankte Prof. Cremer und ließ seinen ausdrücklichen Dank an Prof. Ding Yuan in Shanghai ausrichten: „Wir haben in den vergangenen Wochen lernen müssen, dass das Virus leider keine Grenzen kennt. Wir haben aber auch erleben dürfen, wie buchstäblich grenzenlos Menschlichkeit und auch Freundschaften sein können. Gerade in dieser Krisenzeit sind das viele kleine und zugleich wunderbare Erlebnisse der Solidarität, für die ich im Namen der Bürgerinnen und Bürger meinen ganz herzlichen Dank ausspreche.“

Bad Honnefer Bundestagsabgordnete Nicole Westig fordert mehr Wertschätzung für Pflegerinnen und Pfleger

Bad Honnef – Die Coronakrise macht es möglich: Endlich bekommt die Pflege in Deutschland den Stellenwert, der ihr zusteht. Oder?

Es ist notwendig, dass die Gesellschaft darauf achtet, dass die Politik jetzt umsetzt, was sie in den letzen Wochen versprochen hat: mehr Geld, mehr Anerkennung. Klatschen alleine wird nicht reichen.

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Die pflegepolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Nicole Westig, ist vom Fach, hat unter anderem bei der Stiftung der Diakonie Michaelshoven in Köln gearbeitet. Seit Jahren setzt sie sich für Verbesserungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein. Aber sie stellt auch fest, dass das Pflegepersonal beim Kampf um eigene Verbesserungen nicht optimal aufgestellt ist. So seien nur wenige Kräfte gewerkschaftlich organisiert.

Bei der schlechten Versorgung mit Schutzkleidung sieht sie in Gesundheitsminister Jens Spahn einen der Hauptverantwortlichen. Westig und andere hätten ihm immer wieder gesagt, dass Schutzkleidung knapp werden könnte. Seine Antwort sei gewesen, er hätte alles im Griff. Sie sei wegen des aktuellen Zustands sehr besorgt.

Außerdem sagt die Bundestagsabgeordnete ihre Meinung über Klatschaktionen für Pflegende und ob sie auch dieses Jahr Ostern mit der gesamten Familie feiert.

Kontaktverbot kommt

Bad Honnef – Bund und Länder auf ein umfangreiches Kontaktverbot verständigt. Demnach sind Ansammlungen von mehr als zwei Menschen grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

PM zum NRW-Rettungsschirm

 

„Die Station ist voll und die Familien haben Angst“

Sankt Augustin – Strenge Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz sind auf der onkologischen Station der Kinderklinik Sankt Augustin nicht erst seit der Corona-Pandemie das höchste Gebot: Im Kampf gegen besonders aggressive Tumorarten im Kinder- und Jugendalter wird das Immunsystem der jungen Patienten nahezu ausgeschaltet.

Die jungen Patienten zählen also zur Hochrisikogruppe, erklärt Manuela Melz, Vorsitzende der Elterninitiative krebskranker Kinder St. Augustin e.V. (EKKK): „In Zeiten von Corona erreicht die Notwendigkeit des Infektionsschutzes ein bislang unvorstellbares Ausmaß: Das gesamte ehrenamtliche und auf Honorarbasis tätige Personal darf aktuell nicht mehr auf die Station. Das haben wir im Vorstand einstimmig und nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitern und Helfern so beschlossen, um die Zahl der Kontakte und damit das Risiko einer Übertragung bestmöglich zu reduzieren.“ Kreativangebote, Musiktherapie, die Shiatsu-Massagen insbesondere für Kinder mit starken Schmerzen und auch die Lehrkräfte auf der Kinderkrebsstation sind auf unbestimmte Zeit eingestellt.

„Nur unsere festangestellten Mitarbeiter sowie unsere Psychologin sind noch vor Ort“, berichtet Manuela Melz: „Und unsere Hilfe ist gerade so wichtig wie schon lange nicht mehr: Die Eltern haben Angst, einige sogar Panik, dass die Covid-19-Infektion die Station erreichen könnte. Das hätte verheerende Auswirkungen. Es ist derzeit immer nur ein Elternteil bei den Kindern und häufig bleibt dieses Elternteil dauerhaft auf der Station, um sich nicht zu Hause oder beim Einkaufen mit dem Virus infizieren zu können.“

Eine besondere Bedeutung habe derzeit die psychologische Unterstützung der jungen Patienten und ihrer Eltern, aber auch die Ablenkung vom Klinikalltag und der Covid-19-Bedrohung, betont die Vorsitzende: „Alle Zimmer sind mit Fernsehern ausgestattet. Dank der Spenden an die EKKK ist die Kinderkrebsstation im gesamten Hause die einzige Station mit einem Hochleistungs-WLAN, es gibt mehrere moderne Spielekonsolen und die Möglichkeit, Videofilme zu schauen. Wir backen und kochen auch mit den Kindern und die Lehrerin hat den Schulkindern geholfen, die Lern-Software ANTON auf unseren iPads einzurichten, damit die Kinder selbstständig ihren Unterricht fortsetzen können.“ Denn auch der Fernunterricht über das EKKK-Projekt Klassissimo, das eine Videoverbindung ins übliche Klassenzimmer der jungen Patienten herstellt, kann durch die aktuellen Schulschließungen nicht genutzt werden.

„Wir wissen nicht, was noch auf uns zukommt. Aber so lange es möglich ist, werden wir bei den Kindern bleiben. So paradox es klingen mag: Der beste Schutz für die Kinder und deren Familien ist es, zu Hause zu bleiben und die Welle der Neuinfektionen so flach wie möglich zu halten“, appelliert Manuela Melz: „Das gilt auch für uns selbst: Wir arbeiten mit Abstand, es gibt keine klassischen Besprechungen mehr und das Büro arbeitet im Homeoffice. So bleiben wir auch dann handlungsfähig, wenn sich ein einzelner Mitarbeiter doch irgendwie infizieren sollte.“

Große Sorgen bereitet dem Verein derzeit die Finanzierung der fortlaufenden Angebote: „Unsere Station ist voll. Normalerweise zählen wir zwischen 30 und 50 Neuerkrankungen im Jahr. Setzt sich der Trend des ersten Quartals fort, würde dies 100 oder mehr Neuerkrankungen für das Jahr 2020 bedeuten. Wir können unsere Angebote also nicht runterfahren und die Personalkosten laufen weiter. Das Spendenaufkommen ist in den vergangenen Wochen allerdings auf nahezu Null eingebrochen.“ So hat die EKKK erstmals seit vielen Jahren das Familienwochenende im Sommer mit aktuellen und ehemaligen Patienten sowie deren Familien absagen müssen, berichtet Melz: „Um unsere Hilfsarbeit fortsetzen zu können, sind wir in der Corona-Zeit selbst auf die Hilfe der Spender mehr denn je angewiesen.“

Spendenkonto:

Kreissparkasse Köln
IBAN DE56 3705 0299 0016 0007 19
BIC. COKSDE33XXX

Frau Holle-Challenge statt vom Balkon klatschen

Bad Honnef – Die Coronakrise in den sozialen Medien – Lesestoff der besonderen Art. Aber auch Aktionen wie „Um 21 Uhr vom Balkon in die Hände klatschen“ oder Spahns Aufruf, der Verkäuferin im Supermarkt ein Lächeln zu schenken, wirken eher naiv.

Seit Jahren fordern Betroffene, Verbände und engagierte Einzelkämpfer eine bessere Bezahlung von Pflegekräften in Krankenhäusern und Altenheimen. Entscheidendes ist allerdings nicht geschehen. Das Volk hielt natürlich auch die Füße still, wohl wissend, dass eine bessere Entlohnung auf alle umgelegt werden muss. Dafür klatscht es jetzt vom Balkon.

Auf verschiedenen Facebookseiten wird zurzeit eine Corona-Challenge gefordert. Warum, wofür, steht da nicht.

Wäre doch jetzt eine gute Gelegenheit, für die Pflegekräfte eine „Frau Holle-Challenge“ ins Leben zurufen. Statt Eiswasser verschütten versprechen die User, für die Pflegekräfte im lokalen Umkreis eine bestimmte Summe auf ein öffentliches Konto zu spenden – EUR statt Applaus (bzw. Federn) vom Balkon. Später wird der Betrag dann auf die Pflegekräfte, die in Bad Honnef arbeiten, aufgeteilt. Und die Politik sorgt dafür, dass er nicht versteuert werden muss.

Wer zieht den Hut auf?

Corona: Gemeinsam, solidarisch und diszipliniert

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Bad Honnef – Die Lage spitzt sich zu. Immer mehr Geschäfte müssen schließen. Das Coronavirus scheint ganze Arbeit zu leisten.

Kneipen, Cafés, Bars mussten bereits in den vergangenen Tagen ihre Arbeit einstellen, weitere Einschränkungen für Restaurants folgten heute. Auch Spiel- und Bolzplätze sind tabu.

In Aegidienberg wurden alle Veranstaltungen des Bürgerhauses abgesagt, das Café Schlimbach machte seinen Cafébereich dicht.

In einem Brief an die Bürgerinnen und Bürger schrieb Bürgermeister Otto Neuhoff, die Gemeinschaft sei gefordert: Gemeinsam, solidarisch und diszipliniert werden wir diese große Herausforderung meistern!

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Wg. Corona: So läuft das mit den KfW-Krediten

Bad Honnef – Viele Unternehmer stellen Fragen zu den KfW-Krediten. „Honnef heute“ hat bei der Förderbank nachgefragt. Demnach können Unternehmen ab dem 23. März 2020 Kreditanträge bei ihren Banken stellen. Spätestens ab dem 14. April 2020 refinanziert die Kreditanstalt für Wiederaufbau – vorausgesetzt, es liegt eine verbindliche Kreditzusage vor.

• Die KfW stellt ab sofort die bestehenden Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell und KfW-Kredit für Wachstum zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 80% des Kreditvolumens)

• Ab dem 23.03. können Unternehmen bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

• Die KfW stellt aktuell ihre Systeme auf die neuen Programmbedingungen um. Dieser Prozess ist spätestens am 14.04. abgeschlossen. Bis dahin besteht eine Übergangsregelung, die eine kurzfristige Antragstellung und Auszahlung von Kreditanträgen ermöglicht.

• Die Banken nutzen dazu das bestehende digitale Kreditantragsverfahren bei der KfW und wählen auf einem dafür bereitgestellten Formular die neuen verbesserten Programmbedingungen zur Corona-Hilfe für ihre Kunden aus. Nach erster Prüfung des Kreditantrags laden die Banken die erforderlichen Dokumente bei der KfW hoch.

• Die KfW wird nach erfolgter Risikoprüfung und positiver Kreditentscheidung der Bank eine verbindliche Zusage geben, so dass die Bank den Kreditbetrag unmittelbar auszahlen kann.

• Zur beschleunigten Abwicklung des Zusageverfahrens wird die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. EUR die Risikoprüfung der Finanzierungspartner übernehmen und auf eine eigene Risikoprüfung verzichten.

• Bei Kreditbeträgen zwischen 3 und 10 Mio. EUR. orientiert sich die KfW uns an einem Verfahren zu beschleunigten Risikoprüfung („Fast Track Verfahren“), welches kurzfristig an die erhöhten Beträge angepasst wird.

• Auf der Basis der verbindlichen Kreditzusage wird die KfW die Banken zu den beantragten und zugesagten Konditionen refinanzieren, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, spätestens ab dem 14.04.

• Darüber hinaus führt die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind

Corona: Unternehmen erhalten auch Kredite, wenn sie ohne Anordnung schließen

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Bad Honnef – Corona und die wirtschaftlichen Folgen – niemand kann voraussagen, was das Virus am Ende für die Volkswirtschaft bedeutet. Die Regierung kündigt ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen an. So haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe vorgelegt, um die Folgen des Coronavirus zu bekämpfen. Ein unbegrenztes Kreditprogramm für Unternehmen soll es geben. Bislang weiß jedoch noch niemand, wie die Umsetzung in der Praxis aussehen soll.

So berichten Unternehmer in sozialen Netzwerken bereits über wenig Positives. Demnach soll die Freigabe der Gelder laut KfW erst ab Mitte April erfolgen. Auch die Banken, die die Kredite letztlich auszahlen, hielten sich zurzeit bedeckt mit verbindlichen Aussagen. Jedoch bräuchten vor allem die kleinen Unternehmen jetzt ganz dringend unbürokratisch Unterstützung.

Besonders gebeutelt ist die Gastronomie- und Tourismusbranche. Pacht und Lieferungen müssen weiterhin bezahlt werden, Mitarbeitern muss gekündigt werden. Wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten ist sowieso kaum noch Umsatz zu machen.

Während einige gastronomische Betriebe in Bad Honnef schon komplett geschlossen haben, sind andere verunsichert, ob sie bei freiwilliger Schließung unter Umständen ihren Anspruch auf öffentliche Hilfen verlieren könnten und auch auf allen Vertragskosten sitzen blieben.

Dem ist nicht so. Auf Nachfrage von „Honnef heute“ beim Bundesfinanzministerium kam nun die Antwort:

„Die Bedenken treffen auf die Kreditprogramme der KfW nicht zu. Auch ohne behördliche Anordnung können Unternehmen aus aktuellen Sicherheitsgründen schließen ohne ihren Anspruch auf KfW-Kredite zu verlieren.“

SPD-Bürgermeisterkandidat Klaus Munk kommentierte spontan, die Situation sei so schon schlimm genug, „besonders auch für unseren Handel und die kleinen Unternehmen in unserer Stadt“.  Er will sich bei allen weiteren möglichen Programme um kurzfristige konkrete Informationen bemühen.

Nach Information der KfW steht die erste Phase des Hilfspakets ab sofort zur Verfügung. Dabei seien schnellstmöglich klare und umsetzbare Prozesse für Banken und Sparkassen notwendig. „Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern, darunter den KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, den ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen sowie den KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen“, so ein Sprecher.

Die Kredite aus der Phase 1 können die Unternehmen über ihre Hausbanken beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen.

Ausführliche Informationen zur Phase 1: www.kfw.de/corona

 

Corona – Bad Honnef hilft

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Bad Honnef – Wenn es um Nachbarschaftshilfe oder auch größere Unterstützungsmaßnahmen geht, liegt Bad Honnef ganz vor. So bieten seit kurzem das Bündnis für Familie und die beiden Aegidienberger Kirchen einen Service für Bürgerinnen und Bürger an, die beispielsweise Hilfe bei der Kinderbetreuung oder Einkaufen benötigen.

Über das Banner „Corona – Sie brauchen Hilfe? oder direkt über die Seite „Corona-Hilfe“ auf „Honnef heute“, können Sie Kontakt zu den Anbietern aufnehmen. Wenn Sie das von Honnef heute zur Verfügung gestellte Formular nutzen möchten, wird Ihre Mail von uns direkt weitergeleitet.

 

Corona – Auswirkungen auf die Geschäftswelt

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Bad Honnef – Cool bleiben, Hände waschen und rücksichtsvoll bleiben. Mit diesen Vorsätzen reagiert die Bäckerei Welsch auf die Corona-Krise. In der Bad Honnefer City jedenfalls war es heute spürbar ruhiger als zu coronafreien Zeiten.

Die Stimmung bei den Geschäftsleuten schwankt zwischen „mal abwarten“ und „großer Sorge“. Schließlich müssen die laufenden Kosten bedient werden.

Einige Dienstleister haben aus eigener Verantwortung heraus bereits ihre Geschäfte und Praxen geschlossen.

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Coronavirus: Stadt Bad Honnef verfügt über weitere Maßnahmen

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Bad Honnef – Die Stadtverwaltung Bad Honnef muss weitere Maßnahmen treffen, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken, damit sich die Ansteckungsgefahr minimiert. Die Verwaltung bittet die Bürgerschaft um Mithilfe.

Mit Verfügung der Stadt Bad Honnef über das Verbot von Veranstaltungen und Menschansammlungen sowie weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen ab 16.03.2020 und 17.03.2020 wird die Anordnung wirksam.

Insbesondere betrifft die Verfügung das Verhalten von Reiserückkehrerinnen – und kehrern, denen das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser, stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, Berufsschulen und Hochschulen für die Dauer von 14 Tagen verboten ist.

Schließung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen:

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind ab dem 16. März 2020 zu schließen beziehungsweise verboten. Dazu zählen:
Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder und „Spaßbäder“, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe.

Die Kurse der Volkshochschule Siebengebirge sind eingestellt. Der Unterricht in der Musikschule der Stadt Bad Honnef findet nicht mehr statt.

Stadtbücherei und Stadtinfo im Rathaus bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Sportstätten
Ab sofort sind alle städtischen Sportstätten geschlossen. Auch die Vereinsanlagen sind zu schließen. Einzustellen sind Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Weiterhin geöffnet sind:
Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien.

Schulen und KiTas
Der Betrieb der Schulen und KiTas ist bis zum 19.04.2020 eingestellt. Ausnahmen gibt es für Kinder deren beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dies sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen wie beispielsweise das Gesundheitswesen. Die Eltern können ihre Kinder in der gewohnten Einrichtung betreuen lassen. Das gilt auch für die Klassen 1 bis 6 (OGS analog).

Hier gibt es Informationen für die Eltern:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

 

Ab Dienstag kein Training im Fitness-Studio mehr

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Region – In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.