Bad Honnef – Viele Unternehmer stellen Fragen zu den KfW-Krediten. „Honnef heute“ hat bei der Förderbank nachgefragt. Demnach können Unternehmen ab dem 23. März 2020 Kreditanträge bei ihren Banken stellen. Spätestens ab dem 14. April 2020 refinanziert die Kreditanstalt für Wiederaufbau – vorausgesetzt, es liegt eine verbindliche Kreditzusage vor.
• Die KfW stellt ab sofort die bestehenden Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell und KfW-Kredit für Wachstum zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 80% des Kreditvolumens)
• Ab dem 23.03. können Unternehmen bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.
• Die KfW stellt aktuell ihre Systeme auf die neuen Programmbedingungen um. Dieser Prozess ist spätestens am 14.04. abgeschlossen. Bis dahin besteht eine Übergangsregelung, die eine kurzfristige Antragstellung und Auszahlung von Kreditanträgen ermöglicht.
• Die Banken nutzen dazu das bestehende digitale Kreditantragsverfahren bei der KfW und wählen auf einem dafür bereitgestellten Formular die neuen verbesserten Programmbedingungen zur Corona-Hilfe für ihre Kunden aus. Nach erster Prüfung des Kreditantrags laden die Banken die erforderlichen Dokumente bei der KfW hoch.
• Die KfW wird nach erfolgter Risikoprüfung und positiver Kreditentscheidung der Bank eine verbindliche Zusage geben, so dass die Bank den Kreditbetrag unmittelbar auszahlen kann.
• Zur beschleunigten Abwicklung des Zusageverfahrens wird die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. EUR die Risikoprüfung der Finanzierungspartner übernehmen und auf eine eigene Risikoprüfung verzichten.
• Bei Kreditbeträgen zwischen 3 und 10 Mio. EUR. orientiert sich die KfW uns an einem Verfahren zu beschleunigten Risikoprüfung („Fast Track Verfahren“), welches kurzfristig an die erhöhten Beträge angepasst wird.
• Auf der Basis der verbindlichen Kreditzusage wird die KfW die Banken zu den beantragten und zugesagten Konditionen refinanzieren, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, spätestens ab dem 14.04.
• Darüber hinaus führt die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind