Wirtschaft

Bad Honnefer Wirtschaftsleben: Es tut sich (hoffentlich) was!

Bad Honnef – Wirtschaftsförderung in Bad Honnef ist nach wie vor ein heikles Thema. Trotz verschiedener Initiativen gelingt kein Durchbruch. Ein Grund dürfte sein, dass zwar immer nach Zusammenhalt und Netzwerken gerufen wird, letztlich aber doch jeder sein eigenes Süppchen kochen will.

Mit Konzept Backhaus Marketing und Quint.Events versuchen nun zwei junge Bad Honnefer Unternehmen einen neuen Anlauf, die Bad Honnefer Wirtschaft mit neuen Impulsen weiter nach vorne zu bringen.

Die aktuelle Situation veranlasse sie, neue Wege zu finden und zu bestreiten, teilen sie heute in einer Pressemeldung mit. Offen sein für Neues sei gefragt, was  für jeden Geschäftsbereich, vom Kleinunternehmer bis hin zu großen Firmen, gelte. Aus diesem Grund hätten sich „die kreativen Köpfe um die Bad Honnefer Unternehmen Quint.Events & Konzept Backhaus Marketing zu einer nachhaltigen Unternehmenskooperation entschlossen“.

Durch persönliches Marketing und kreative Ideen haben sich die beiden Gründer von Konzept Backhaus Marketing Robert Zug und Tim Lindlar einen Namen in der Region gemacht. Seit nunmehr fünf Jahren führen sie erfolgreich ihre Agentur im Stadtzentrum am Rathausplatz. Nicht nur ansässige Honnefer Unternehmer profitierten von ihren Leistungen, auch international agierende Konzerne erfreuten sich nach eigener Aussage über „Erste-Sahne-Marketing aus der Honnefer City“. Aktuell umfasst das Team 9 „Konzeptbäcker/innen“.

Quint.Event stellte sich 2019 als Firma für reine Veranstaltungstechnik auf und entwickelte sich bereits kurze Zeit später unter Inhaber Nicolas Büsch als Brand Quint.Events zu einer kreativen Full Service Eventagentur. „Für eine gute Veranstaltung braucht es innovative Ideen und die richtige kompetente Beratung“, erklärt das Unternehmen. Beheimatet an der Beueler Straße in Bad Honnef überzeugt das Team von Quint.Events nach Kundenaussagen mit Kompetenz, Verlässlichkeit und einem Service auf Augenhöhe. Viele Bad Honnefer.innen erinnern sich an zahlreiche Veranstaltungen im Kursaal, bei denen Quint.Events für  Licht und den Ton sorgte, beispielsweise bei der Schützen-Gala und verschiedenen Karnevalevents. Zurzeit fasziniert das Unternehmen mit der Weihnachleuchten-Illumination in der Bad Honnefer Innenstadt, die kurzfristig im Auftrag der Stadt umgesetzt wurde.

Warum es zu der Kooperation von Quint.Events und Konzept Backhaus Marketing gekommen ist, erklärt Robert Zug von Backhaus Marketing so: „Wir sind der Meinung, dass Unternehmen in der heutigen Zeit nur überleben können, wenn sie gemeinsam agieren und nicht gegeneinander. Diese Kooperation ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.“ Sein Geschäftsführerkollege Tim Lindlar ist der Auffassung, dass ein starkes und kreatives Netzwerk in der aktuellen Situation extrem wichtig sei: „Ich verspreche mir viele kreative Ideen und interessante Projekte in den Bereichen Eventmanagement & Eventmarketing von dieser Zusammenarbeit.“ Und Quint.Events-Inhaber Nicolas Büsch ist überzeugt, dass sich in den Bereichen Event und Marketing auf natürlichem Wege immer wieder Synergien ergeben, „welche sich durch eine solche Kooperation sehr gut ausbauen lassen“. Seit einiger Zeit gehört auch der aus Rommersdorf stammende Event-Fachmann Pierre Kruff, der lange Zeit in Schottland lebte, zum Quint.Event-Team. Nach seiner Meinung sei Bad Honnef „in Sachen Veranstaltungen bekannt für eher konservative Ausführungen. Dem wollen wir mit dieser Zusammenarbeit entgegenwirken und neue Formate präsentieren.“

Die Kooperationspartner sind sich sicher, dass nicht nur sie selbst von der Zusammenarbeit profitieren werden, sondern auch ihre Kunden und ihr Netzwerk. „Durch die Zusammenführung von Dienstleistungen beider Gesellschaften erhalten die Kunden ein deutlich breiteres Leistungsspektrum und damit den Full Service, den sich ein Unternehmen wünschen kann. Im Fokus der Zusammenarbeit steht zudem, kreative Jungunternehmer offline sowie online an einen Tisch zu bringen und nachhaltige Ideen sowie Projekte zu generieren“, so die jungen Unternehmer.

Zudem wollen Konzept Backhaus und Quint.Events im Zuge der neuen Kooperation mit frischen Ideen und gewaltigen Erfahrungsschätzen den Tagungs- und Kur-Standort Bad Honnef mit neuen Formaten für die Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderung angehen.

„Überbrückungshilfen können Unternehmen retten“

Rhein-Sieg/Bonn – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg sieht in den Überbrückungshilfen von Bund und Land wichtige Bausteine, um kleinen und mittelständischen Unternehmen das wirtschaftliche Überleben in der Coronakrise zu ermöglichen. „Die Situation ist nach wie vor in vielen Branchen existenzbedrohend. Gerade besonders betroffene Unternehmen in der Veranstaltungs- und Eventwirtschaft oder der Reise- und Tourismuswirtschaft benötigen weitere Unterstützung, da sie unverschuldet in Not geraten sind“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte aus der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch über 70 Prozent, 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent sowie 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 und 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. „Die Hilfen sollen an die bisherigen Soforthilfen anknüpfen und den Betroffenen als nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss gewährt werden“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Im Unterschied zu den Soforthilfen können Anträge allein über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Dadurch soll ein Missbrauch bei der Antragstellung verhindert und ein effizientes Verfahren sichergestellt werden.“ „Trotz der aktuell sehr hohen und außergewöhnlichen Arbeitsbelastung, die alle Kanzleien in diesen Coronazeiten erfasst hat, unterstützen wir von Seiten des Steuerberater-Verbandes Köln e.V. unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, so dass sie aktiv bei der Beantragung der Überbrückungshilfe helfen und somit den Kammern und ihren Unternehmen zur Seite springen“, erläutert Dr. Dominik Scheuerer, Hauptgeschäftsführer des Steuerberater-Verbandes Köln e.V.
Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt.

Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes erneut und gewährt mit der NRW Überbrückungshilfe Plus aus Mitteln des Landes zusätzliche Unterstützung. Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern erhalten – über die Überbrückungshilfe hinaus – eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate im Zeitraum Juni bis August als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens.

Rosenstock: „Auch wenn die Antragstellung über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer läuft, hilft unsere gemeinsame Telefon-Hotline der Wirtschaftsförderungen Bonn und Rhein-Sieg-Kreis, der Kreishandwerkerschaft und der IHK unter 0228 2284 228 gerne weiter.“ Weitere Informationen für Unternehmen zu den Überbrückungshilfen gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3548, sowie aktuell unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ oder https://twitter.com/IHK_Bonn