Bonn. Die anhaltende Trockenheit hat Folgen für die Bonner Gewässer: Ab dem 22. Juli 2026 darf aus den Bächen im Bonner Stadtgebiet kein Wasser mehr entnommen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt zunächst bis Ende Oktober.
Die vergangenen Wochen haben die Bachläufe stark belastet. Zwar sorgten einzelne Regenschauer kurzfristig für etwas Entspannung, insgesamt führen die Gewässer jedoch weiterhin deutlich zu wenig Wasser. Dadurch geraten Tiere und Pflanzen, die auf die Bäche angewiesen sind, zunehmend unter Druck.
Mit der neuen Regelung ist jede Wasserentnahme untersagt – unabhängig davon, ob Pumpen oder einfache Gefäße genutzt werden. Verboten ist sowohl das Abpumpen mit mechanischen oder elektrischen Vorrichtungen als auch das Abschöpfen mit Eimern, Gießkannen oder anderen Behältern. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Nicht betroffen ist der Rhein. Als Bundeswasserstraße fällt er nicht unter die städtische Allgemeinverfügung.
Schutz der Gewässer im Vordergrund
Die Stadt Bonn setzt mit dem Erlass eine Empfehlung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums um. Ähnliche Verbote gelten bereits in zahlreichen weiteren Städten, Kreisen und Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen.
Praktisch verändert sich für größere Wasserentnahmen wenig. Für den Einsatz von Pumpen wäre ohnehin eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in Bonn bislang nicht erteilt wurde. Neu ist jedoch, dass nun auch der sogenannte Gemeingebrauch sowie der Eigentümer- und Anliegergebrauch eingeschränkt werden. Damit ist ausdrücklich auch das Wasserholen mit Eimern oder Gießkannen untersagt.
Die Untere Wasserbehörde will die Wasserstände in den kommenden Wochen kontinuierlich beobachten. Sobald sich die Lage nachhaltig entspannt und die Bäche wieder ausreichend Wasser führen, soll die Allgemeinverfügung aufgehoben werden. Nach Einschätzung der Stadt könnte dies voraussichtlich im Oktober der Fall sein.










