Bad Honnef | Die Stadt Bad Honnef bereitet sich auf den Empfang weiterer Flüchtlinge am Mittwoch vor. Zurzeit treffen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung (Leitung, Ordnungsamt, Gebäudemanagement, Bau- und Betriebshof u. a.) logistische Vorkehrungen. Eingebunden werden die Hilfsorganisationen. Als Unterkünfte sind die Turnhallen des Siebengebirgsgymnasiums vorgesehen. Das gab die Pressestelle soeben bekannt.
Zuvor teilte der Rhein-Sieg-Kreis nach einem Gespräch mit den Bürgermeistern der Kommunen heute Vormittag mit, dass die Grenzen erreicht seien. Die geforderten 70 Plätze pro kreisangehöriger Stadt und Gemeinde würden so nicht zur Verfügung gestellt.
„Auch wenn wir der Notwendigkeit des Handelns Rechnung tragen, so erwarten wir aber dennoch ein geordnetes und transparentes Verfahren seitens der Bezirksregierung und keine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip“, so Landrat Sebastian Schuster und die Sprecher der Bürgermeister Stefan Raetz und Klaus Pipke nach einer Sonderbesprechung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Siegburger Kreishaus.
Hintergrund ist die Bitte der Bezirksregierung vom letzten Donnerstag, nach der sowohl der Rhein-Sieg-Kreis als auch alle 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden spätestens bis zum 21.10.2015 jeweils mindestens 70 Notunterkunftsplätze einrichten sollen.
In diesem Umfang könne der Bitte nicht nachgekommen werden. „Wir kommen alle an unsere Grenzen – sowohl hinsichtlich der räumlichen als auch der personellen Kapazitäten“, war man sich einig. Vereinzelte Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis könnten noch in unterschiedlichem Maße der Bitte der Bezirksregierung nachkommen – der überwiegende Teil werde, ebenso wie der Rhein-Sieg-Kreis, „Fehlanzeige“ nach Köln melden, so der Kreis in einer Pressemeldung. Es ginge nicht nur darum, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen; viel schwieriger sei es, den Betrieb der Notunterkünfte in vollem Maße leisten zu können. Dafür benötige man Sicherheitsdienste, Caterer, Medizinische Versorgungsmöglichkeiten und nicht zuletzt ein Mindestmaß an Einrichtung, das teilweise einfach nicht mehr vorhanden ist auf dem Markt.
Nun soll ein Planungsrahmen erarbeitet werden, um die bisherigen „ad-hoc – Aktionen“ zu vermeiden. Es müsse klar sein, dass die Notunterkunftsplätze auf die Regelzuweisungsquote der Städte und Gemeinden angerechnet werden. Außerdem seien die Kommunen nicht länger bereit, in finanzielle Vorleistung zu gehen.