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Lesen: Veranstalter hatte Antrag für Inselkonzerte Anfang März gestellt
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Veranstalter hatte Antrag für Inselkonzerte Anfang März gestellt
Bad Honnef

Veranstalter hatte Antrag für Inselkonzerte Anfang März gestellt

Letztes Update: 07.06.2022
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
Insel 1
Drei geplante Konzerte fielen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Pfingsten 2022 aus. Die Bühne musste wieder abgebaut werden.
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Bad Honnef – Pfingsten ist vorbei und auf der Insel hat kein Konzert stattgefunden. Auf der einen Seite stehen Stadt, Kreis, Bezirksregierung und Veranstalter in der Kritik, auf der anderen der BUND, weil er sich zu fundamentalistisch verhalte.

Im Bescheid des Verwaltungsgerichts in Köln von 3.6.2022 heißt es unter anderem: „Auf Anfrage des BUND im August 2021 teilte der RSK mit, für die im Juni 2022 geplanten Konzerte seien Ausnahmeerlaubnisse bislang nicht beantragt worden. Im Dezember 2021 und Februar 2022 erinnerte der RSK die Stadt Bad Honnef daran, den Veranstalter aufzufordern, rechtzeitig die notwendigen Erlaubnisse zu beantragen. Diese antwortete, der Veranstalter habe schon Ende des Jahres 2021 tätig werden wollen. Am 3. März 2022 beantragte der Veranstalter bei der Stadt Bad Honnef eine Veranstaltungsgenehmigung. Das dafür verwendete Formular wies darauf hin, dass bei Veranstaltungen auf der Insel zwingend zusätzlich eine Erlaubnis beim RSK zu beantragen sei. Dennoch beantragte der Veranstalter die Erlaubnis nicht.“

Der Kreis teilte heute auf Anfrage mit, Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz habe am 03.03.2022 bei der Stadt Bad Honnef ordnungsgemäß die Genehmigung der Veranstaltung beantragt und diesen Antrag in Kopie auch an die Kreisverwaltung geschickt. Die Behörde habe diese Nachricht „als gleichzeitigen Antrag auf LSG-Ausnahmegenehmigung gewertet, auch wenn er nicht ausdrücklich so benannt war“. Das sei gängige Praxis, weil private Veranstalter und andere Vorhabenträger nicht immer über die bürokratischen Verästelungen Bescheid wissen könnten, so die Kreisverwaltung. Sie teilt weiter mit: „Sobald der Antragsteller selbst oder auch die Kommune uns informiert, dass ein Genehmigungsantrag (aus anderen Gründen) gestellt worden ist, fassen wir dies als Antrag auch aus landschaftsrechtlichen Gründen auf.“

Eine Anfrage zu Kosten, die möglicherweise auf die Stadt Bad Honnef zukommen, wurde bislang noch nicht beantwortet. Auch die Frage, ob der Veranstalter Nutzungskosten (Veranstaltungsfläche Insel) an die Stadt zahlen sollte, ist noch nicht beantwortet worden.

 

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