Bonn. Die neue Verkehrsführung auf der Bonner Oxfordstraße ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln voraussichtlich rechtswidrig. Das Gericht gab mehreren Eilanträgen von Radfahrern statt. Die Stadt Bonn muss damit ihre Anordnung zur Neuaufteilung des Verkehrsraums vorerst rechtfertigen.
Hintergrund ist die Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke, besser bekannt als Nordbrücke, Anfang Juni 2026. Die Stadt ging davon aus, dass sich dadurch die Verkehrsbelastung auf der Oxfordstraße erhöht hat. Sie ordnete deshalb eine Neuaufteilung des Straßenraums an, um dem Autoverkehr wieder zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung zu stellen. Der Radverkehr sollte auf Nebenstraßen ausweichen.
Mehrere Radfahrer wandten sich dagegen. Sie machten geltend, dass die Stadt die Belange des Radverkehrs bei ihrer Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Gericht bemängelt fehlende Datengrundlage
Das Verwaltungsgericht sieht erhebliche rechtliche Zweifel an der verkehrsrechtlichen Anordnung. Nach Auffassung der Richter ist es der Stadt Bonn nicht gelungen, eine belastbare Tatsachengrundlage für die behauptete neue Gefahrenlage vorzulegen.
Insbesondere habe die Stadt die Ergebnisse einer zweitägigen Verkehrszählung nicht ausreichend eingeordnet. Es fehle eine Bewertung, wie sich die festgestellte Mehrbelastung zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Oxfordstraße und zur bereits zuvor bestehenden Stauproblematik verhalte.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen. Darüber müsste das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.
Aktenzeichen: 18 L 1982/26
Quelle: Verwaltungsgericht Köln (redaktionell bearbeitet)









