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Wählergemeinschaft fordert höhere Beteiligung Bad Honnefs an Kreiselkosten

Eingestellt von Honnef heute
17. November 2022
in Windhagen
Lesezeit 2 Minuten
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3

Windhagen – Die Verkehrssituation an der Kreuzung L 247 (Rottbitzer Str.) / K30 (Windhagener Weg) (Kreuzung Freiberg) ist seit vielen Jahren für alle Verkehrsteilnehmer unhaltbar. Die langen Wartezeiten, insbesondere bei Schichtwechsel diverser Firmen und der Ausfahrt der LKW vom Autohof „Dachsberg“, sind nicht mehr zu tolerieren.

Die G-BfW begrüßt ausdrücklich die neu vorgelegte Planung für die Kreisverkehrsanlage (Kreisverkehr), da ihre Realisierung zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen könnte. Gleichwohl darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich die Bedingungen, die 2016 Windhagen zu der vertraglichen Zusage der vollständigen Kostenübernahme gegenüber der Stadt Bad Honnef führten, in entscheidenden Punkten geändert haben.

Die Baukosten – heutige Schätzung des Planungsbüros – haben sich von ca. 1,6 Mio. Euro auf rund 4,0 Mio. Euro mehr als verdoppelt; mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen.

Auch sind nicht mehr, wie im Jahr 2016 angenommen, in erster Linie Einwohner Windhagens sowie Ein- bzw. Auspendler Nutznießer eines Kreisverkehrs. Sondern heute würde entscheidend das zu Bad Honnef gehörende neue Gewerbegebiet Dachsberg mit dem zugehörigem Autohof und dem dadurch bedingten erheblichen Lkw-Verkehr (über 100 Lkw in Richtung Autobahn) davon profitieren. Schließlich wird Bad Honnef wegen der Erweiterung der Produktionsstätten der Firma Wirtgen in den Bereich des Gewerbegebiets Dachsberg nicht unerheblich an dem Gewerbesteueraufkommen partizipieren.

Aus unserer Sicht müssen Bad Honnef / Rhein-Sieg-Kreis mindestens die Hälfte der Kosten tragen. Eine alleinige Kostentragung durch die OG Windhagen ist aus heutiger Sicht unausgewogen und den Windhagener Bürgerinnen und Bürgern nicht pauschal zu vermitteln. Der Gemeinderat der OG Windhagen wird in der Ratssitzung am 17.11.2022 unter TOP 13 im Ergebnis über ein Verfahren zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Windhagens entscheiden, ob an der Errichtung eines Kreisverkehrs festgehalten werden sollen.

Wir sind mit der Gemeindeleitung der Ansicht, dass dies ein sinnvoller Weg ist. Denn es ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Windhagens die Situation gleich beurteilen. Deshalb werden wir uns für eine „amtliche Einwohnerbefragung“ aussprechen. Der in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussvorschlag „…in geeigneter Weise ein Stimmungsbild der Windhagener Bevölkerung … einzuholen …“ ist aus unserer Sicht zu unbestimmt und wird weder der Tragweite noch der Bedeutung der Angelegenheit gerecht.

Ein Beitrag der Wählergemeinschaft Gemeinsam Bürger für Windhagen 

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Kommentare 3

  1. Pascal Esser says:
    4 Monaten am

    Nö.

    Antworten
  2. Bulli Klein says:
    4 Monaten am

    Wenn das vertraglich so vereinbart wurde ist das so. Pacta sund servanda. Wenn man auf Windhagener Seite sie Risiken steigender Kosten nicht gesehen hat, muss man das mit den damaligen Entscheidungsträgern aus Windhagen diskutieren und nicht mit dem Vertragspartner. So was nennt man „dumm gelaufen“.

    Antworten
  3. Niels Kohlhaas says:
    4 Monaten am

    Der Laie wundert sich ….und reibt sich die Augen! ==:o)

    @ „Auch sind nicht mehr, wie im Jahr 2016 angenommen, in erster Linie Einwohner Windhagens sowie Ein- bzw. Auspendler Nutznießer eines Kreisverkehrs“
    Wie lange diskutieren wir uns planen wir eigentlich diesen Kreisverkehr? Seit Erschließung des Gewerbegebiets?

    @ „Die Baukosten – heutige Schätzung des Planungsbüros – haben sich von ca. 1,6 Mio. Euro auf rund 4,0 Mio. Euro mehr als verdoppelt; mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen.“
    Demnächst: 6 Millionen für einen Kreisverkehr?
    Den Auftragnehmer wirds freuen!

    Was ist das wieder für ein „jahrhundert Projekt“? Erinnert irgendwie an den Mobilfunkmast auf der Breiten Heide – Rheinbreitbach.

    Wünsche allen Beteiligten:
    dass man hier (endlich) zu einer Lösung für die Bürger kommt
    UND für den Steuerzahler das auch noch bezahlbar wird.

    Antworten

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