Bad Honnef – „Wie dreckig ist es denn bei Euch?“, fragten kürzlich zwei Bad Honnef-Touristen unabhängig voneinander. Der eine kam aus Hamburg, der andere aus Thüringen. Keine Frage: Die Sauberkeit in der City gibt zu denken. Sowohl Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsleute müssen sich da an die eigene Nase packen. Bereits im März 2022 schlug ein Bad Honnefer Kaffeehaus-Inhaber Alarm und forderte, es müsse sich etwas ändern. Aber auch die Stadt könnte mehr tun. Beispielsweise eine Kampagne starten unter einem Titel wie „Sauberkeit verbürgt!“ (Was ist eigentlich aus der Kampagne „Sauberes Bad Honnef“ geworden?)
Dafür sind Stadt und Grundstückseigentümer laut Satzung bei der Straßenreinigung verantwortlich: „Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen ist grundsätzlich bei Bedarf, bei Straßen, die von besonderer verkehrsmäßiger Bedeutung sind, mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Beseitigung von normalem Schmutz (z. B. Zigarettenkippen, Glas, Graswuchs, Unkraut, Laub und sonstigen üblichen Verunreinigungen), der üblicherweise über die vorhandenen Hausmülltonnen oder über einen ohne unverhältnismäßigen Aufwand erreichbaren Wertstoffcontainer entsorgt werden kann.“
Dreck ist das eine, Lebensfreude in Bad Honnef ein anderes Thema. So bekam neulich ein Hundebesitzer einen Bußgeldbescheid, weil er Suchflugblätter an Bäumen anbrachte, mit denen er Bürgerinnen und Bürger auf seinen weggelaufenen Hund aufmerksam machen wollte. Die Stadt reagierte im Nachhinein bürgerfreundlich und nahm das Ordnungsgeld zurück.
600 EUR für weggelaufenen Hund
In Aegidienberg soll eine Hundebsitzerin knapp 600 EUR bezahlen, weil sich ihr Hund unangeleint vom Garten aus vom Acker machte und das Ordnungsamt das Tier ins Tierheim brachte, nachdem es gefunden wurde. Früher freuten sich städtische Mitarbeiter und zeigten Stolz, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern frei nach dem Polizeimotto „Dein Freund und Helfer“ etwas Gutes tun konnten.
Früher bekamen aber auch Autobesitzer erst einmal einen freundlichen Hinweis, wenn der Bewohnerausweis abgelaufen war, mit der Aufforderung, ihn innerhalb von drei Tagen verlängern zu lassen. Im Jahr 2023 muss man nach Überschreitung des Ablaufdatums von einem Tag gleich 20 EUR bezahlen. Auch am Samstag. (Warum kann man eine Verlängerung nicht online beantragen?)
Ebenfalls nimmt die Bürokratie zu. Veranstalter müssen sich nicht nur immer durch ein 10-seitiges Antragsformular arbeiten, wollen sie ein Event durchführen, sondern müssen sich nun für ihre Plakate, die sie im öffentlichen Raum aufhängen wollen, einen von der Stadt abgestempelten Zettel mit Plakatnummer besorgen und an jedem einzelnen Plakat anbringen. Eine Anfrage dazu von Honnef heute wurde noch nicht beantwortet.
Ob diese ordnungspolitische Entwicklung der Dachmarke „Lebensfreude verbürgt“ entspricht, bleibt einmal dahingestellt.
Lustig hingegen wird es, wenn sich die Stadt bemüht, Raser in den Veedeln zu stoppen. In Selhof findet man jetzt Straßenmarkierungen, bei denen sich User fragen, ob sie wirklich nützen, um das Tempo zu drosseln. Sicherlich gut gemeint, aber … –
Dabei hatte die Stadt doch schon passable Ideen, um den Fahrzeugverkehr zu beruhigen und die Kommunikation zu fördern.
Markierung Selhofer Straße – Foto: Udo Reitz