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Lesen: Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen per Allgemeinverfügung untersagt
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen per Allgemeinverfügung untersagt
Bad HonnefKönigswinterRhein-Sieg-KreisTitel

Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen per Allgemeinverfügung untersagt

Letztes Update: 18.07.2023
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
ohbach
Auch der Ohbach ist für Anlieger eine beliebte Wasserquelle
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Rhein-Sieg-Kreis (an) – Unter der anhaltenden Trockenheit im Rhein-Sieg-Kreis leiden derzeit Landwirtinnen und Landwirte sowie Besitzerinnen und Besitzer von Gärten. Aber auch die Fische sowie das gesamte Artenspektrum in unseren Flüssen und Bächen ringen um ihren Lebensraum, denn oft sind diese nur noch Rinnsale mit einem geringen Niedrigwasserabfluss.

Übersicht
  • Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme
  • Besser nicht in Flüssen baden
  • Bereits 2018 erließ der Kreis eine Allgemeinverfügung

Manche Anliegerinnen und Anlieger nutzen nahe Gewässer, um Ihre Gärten zu bewässern oder um Teiche aufzufüllen. Das kann derzeit aber schlimme Folgen haben: Wird Gewässern in Trockenzeiten Wasser entnommen, dann gefährdet dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, und bringt Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot.

Die anhaltende Trockenwetterlage im Frühsommer 2023 hat dazu geführt, dass trotz vereinzelter Regenfälle zahlreiche Gewässer sehr niedrige Wasserstände aufweisen. So ist z.B. die Sülz, ein Nebenfluss der Agger, trotz ihres großen Einzugsgebietes unter den kritischen mittleren Niedrigwasserstand gefallen. Verschiedene kleinere Gewässer sind nur noch Rinnsale, wie beispielsweise der Altendorfer Bach in Meckenheim und der Orbach in Swisttal, oder drohen ganz trocken zu fallen wie der Wolfsbach in Sankt-Augustin.

„Damit die Gewässer vor Trockenlegung geschützt werden, sind Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar“, sagt Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises.

Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme

Um dies sicher zu stellen, hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung Wasserentnahmen mit Pumpen untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist die landwirtschaftliche Wasserentnahme zum Tränken von Vieh, damit die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht gefährdet wird. Allerdings sollten, wenn möglich, alternative Tränkwasserbeschaffungen (z.B. Grundwassernutzung, Trinkwassernutzung, Niederschlagswasserspeicherung und -nutzung o. ä.) geprüft werden, da es gilt, schädliche Gewässerveränderungen zu vermeiden.

Diese „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises“ ist abrufbar unter rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen.

Zum Schutz der Gewässer führt das Kreisumweltamt in den Sommermonaten verstärkt Kontrollen durch, um unzulässige Wasserentnahmen zu verhindern bzw. die ordnungsgemäße Durchführung genehmigter Entnahmen zu überprüfen. Verstöße wie das Einbringen von Staubrettern zum Anstau des verbliebenen Wassers oder das Entnehmen mittels Pumpen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.

Besser nicht in Flüssen baden

Zudem wird dringend vom Baden und Schwimmen in Fließgewässern abgeraten. Wegen des niedrigen Wasserstandes, verbunden mit gleichen Einleitungsmengen z. B. aus Kläranlagen und hohen Wassertemperaturen, kann die Keimbelastung in den Fließgewässern hoch sein. Dies kann gesundheitliche Probleme zur Folge haben.
Rund um das Thema Gewässerschutz und Wassernutzung auch in diesen trockenen Sommermonaten berät das Kreisumweltamt gerne unter 02241 13-2213.
Aktuelle Informationen zur Gewässergüte und den Wasserständen der Bäche und Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis gibt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Wasserstände: http://luadb.it.nrw.de/LUA/hygon/pegel.php
Gewässergüte: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/gewaesseroekologie

Bereits 2018 erließ der Kreis eine Allgemeinverfügung

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