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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Winterdienst der Stadt startklar
Bad HonnefTitel

Winterdienst der Stadt startklar

Letztes Update: 17.11.2025
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
winterdienst
Quelle: Stadt Bad Honnef
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Bad Honnef – Am vergangenen Freitag führten der Bau- und Betriebshof sowie das Team der Straßenunterhaltung des Fachdienstes Tiefbau eine Simulation und Übung zum Winterdienst durch. Ziel der Aktion war es, den neuen Kolleginnen und Kollegen insbesondere den Dienstbeginn um 5 Uhr, die Strecken und Touren sowie das Verhalten der Winterdienstfahrzeuge näherzubringen.

Mit den sinkenden Temperaturen in dieser Woche ist der Bau- und Betriebshof startklar für den Winterdienst. Eine Aufgabe, die das Team durch die gesamte dunkle Jahreszeit begleitet und fordert. Welche Straße zuerst geräumt oder gestreut wird, ist in einer Prioritätenliste festgelegt. Je wichtiger und stärker befahren eine Straße ist, desto früher und häufiger wird sie geräumt oder gestreut.

Dass die Fahrzeuge der Stadt auf einigen großen und möglicherweise glatten Straßen kein Streugut ausbringen, liegt an klar geregelten Zuständigkeiten, wie Philip da Silva Artmann, der Leiter des städtischen Bau- und Betriebshofs, erklärt: „Die Schmelztalstraße (L144), die Aegidienberger Straße von Rottbitze nach Oberpleis (L143), Teile der Menzenberger Straße, der Linzer Straße, der Hauptstraße, der Mülheimer Straße, die Bundesstraße 42 und weitere wichtige Verkehrsadern in der Stadt werden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW unterhalten, geräumt und gestreut.“
Auch für private Grundstückszufahrten, Gehwege oder Parkplätze von Einzelhändlern ist der städtische Bau- und Betriebshof nicht zuständig. Er weist außerdem auf die Straßenreinigungssatzung hin und bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich den Wetterverhältnissen anzupassen und gegenüber Winterdienstfahrzeugen Geduld zu zeigen.

Durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Honnef ist in § 4 geregelt:

(1) Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten; Hydranten und Wasserleitungsschieber sind von Schnee und Eis zu befreien. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, erstreckt sich der Winterdienst auf einen Streifen von 1,50 m längs der Grundstücksgrenze.

(2) Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starkem Gefälle, bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

(3) In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind
werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

(4) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

(5) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen, die Hydranten sowie andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen sind von Eis- und Schneeablagerungen freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

Ein Beitrag der Stadt Bad Honnef

 

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