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Wolfsriss – Jetzt Antrag auf Förderung eines Grundschutzes stellen

Rhein-Sieg-Kreis – Bereits seit dem 20. August 2020 besteht im östlichen Rhein-Sieg-Kreis das offizielle Wolfsgebiet „Oberbergisches Land“. Dazu gehören auch die Städte Hennef, Lohmar und Siegburg sowie die Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck.

„Obwohl der Wolf sich zu über 90 Prozent von Rehwild ernährt, bleibt es manchmal nicht aus, dass einzelne Wölfe versuchen auch Schafe, Ziegen und Damwild zu reißen“, erklärt Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz beim Rhein-Sieg-Kreis. „Und da ist es wichtig, ihm mit Stromlitzen zu zeigen, dass Schafe nicht schmecken.“
Solche Schutzmaßnahmen werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Wer sich also einen neuen Elektrozaun für seine Herde kaufen möchte oder aber bereits vorhandene Elektronetze, Zäune und Zubehör entsprechend verbessert, kann mit einer kompletten Förderung rechnen. Und auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden kann teilweise gefördert werden. Die Anträge sind bei der Bezirksregierung zu stellen. Ansprechpartnerin dort ist Silke Bittner. Sie ist per E-Mail an Silke.bittner@bezreg-koeln.nrw.de oder per Telefon unter 0221 1473412 zu erreichen.

Der Rhein-Sieg-Kreis stellt vorübergehend kostenlos ein Notfall-Set zur Verfügung, sollte über einen bereits gestellten Antrag noch nicht abschließend entschieden worden sein. „Bis zum Aufstellen eines eigenen Elektrozauns helfen wir mit unseren Netzen aus“, sagt Rainer Kötterheinrich. „Voraussetzung ist aber, dass es bereits einen Wolfsriss in der Herde gab. Sprechen Sie die Wolfsberaterin und Wolfsberater wegen der Ausleihe an.“

Das Notfall-Set gibt es in zwei Ausführungen: Ein 400 Meter langes und 90 Zentimeter hohes Elektronetz sowie ein Aufrüstset, das aus 120 Zentimeter langen Pfählen und bis zu 600 Meter Breitbandlitze besteht. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen.

Seit dem 20. Februar 2021 werden durch Wolfsrisse entstandene Schäden vom Land nur noch entschädigt, wenn die Tiere wolfssicher eingezäunt sind. Daher rät das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises zur Vorsorge. Denn nur so können die Tierhalterinnen und Tierhalter in den vereinzelt vorkommenden Fällen überhaupt einen Schadensersatz beantragen. (we)

Erreichbar sind die Wolfsberaterin und Wolfsberater unter folgenden Mobilnummern:

Dr. Christine Thiel-Bender 0173 7266612
Dietmar Birkhahn 0171 4741228
Marc Redemann 0171 5871262
Dieter Neumann 0170 7928240

 

 

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