Bad Honnef – In einer Dringlichkeitsentscheidung hat der Verkehrsausschuss der Stadt Bad Honnef die Aufstellung eines Tempo 30-Verkehrszeichens auf der Rhöndorfer Straße zwischen der Feuerwache und der Rhöndorfer Straße 66 in Fahrtrichtung stadteinwärts genehmigt. Anlass waren Elternproteste. Vor allem am Zebrastreifen kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, wenn die Schul- und Kindergartenkinder dort die Straße überqueren.
Da nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor jeder Entscheidung die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören sind, wurde im Nachgang zu der Sitzung das Anhörungsverfahren mit den zu
beteiligenden Stellen eingeleitet.
Nun hat der Rhein-Sieg-Kreis als Aufsichtsbehörde drei Monate später, mit Schreiben vom 30.06.2020, eindringlich darauf hingewiesen, dass verkehrsrechtliche Entscheidungen ein Geschäft der laufenden Verwaltung seien, denen eine rechtliche Bewertung zu Grunde liege. Diese Bewertung könne grundsätzlich nicht durch einen politischen Beschluss ersetzt werden. Verwaltungsseitig müsse die Angelegenheit entschieden „und im Zuge dessen geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer möglichen Anordnung einer straßenverkehrsrechtlichen Regelung erfüllt sind, wobei die
Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes zu beachten sind“.
Die Stadt Bad Honnef will dennoch an ihrer Entscheidung für Tempo 30 km/h auf der Rhöndorfer Straße festhalten, „da die Gefährdung der Fußgänger und insbesondere der Schulkinder kurzfristig beseitigt werden muss“, so der Erste Beigeordnete Holger Heuser.
Beitrag vom 11.3.2020
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.