Bad Honnef – Gestern hat der Rhein-Sieg-Kreis eine Genehmigung für die Konzerte auf der Insel Grafenwerth erteilt. Dagegen will der BUND vorgehen und voraussichtlich am Mittwoch wieder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln vorlegen. Somit ist nach wie vor unsicher, ob die Events stattfinden können.
Die Stadt Bad Honnef habe mit dem Beschluss des VG Köln vom 24.05.2022 erneut erfahren, dass Grafenwerth, eine der letzten verbliebenen Rheininseln mit Auenwald, kein formal abgegrenztes Veranstaltungsgelände sei. Verträgliche und erprobte Veranstaltungen seien mit einer Einzelfallzulassung somit auf der Insel möglich, allerdings dürften die Schutzziele der Insel nicht negativ betroffen werden, erklärt der BUND. Hier gebe es für die Kreisverwaltung auch keinen Entscheidungsspielraum.
Kartenvorverkauf:
Bad Honnef, Brunnencafé, Kirchstr./Hauptstr.
Bad Honnef-Aegidienberg, Café Schlimbach, Aegidiusplatz
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Abendkasse: geöffnet ab 18.30 Uhr.
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BUND-Sprecher Achim Baumgartner: „Es sind also ohne Frage bestimmte Veranstaltungen auf der Insel möglich, aber, neben den Traditionsveranstaltungen, nur solche, die ohne Beeinträchtigung der Schutzziele umsetzbar sind. Immer größeren und zahlreicheren Konzerten und Festivals auf der Rheininsel tritt der BUND im Sinne der Verordnung entgegen.“
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Der Rhein-Sieg-Kreis habe nach Auffassung des BUND in seinem Bescheid vom 30.05.2022 gleich drei Veranstaltungen genehmigt und somit die Schutzziele nicht beachtet. Eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Veranstaltungen habe nicht stattgefunden. Es sei ausgeschlossen, „Konzertveranstaltungen mit mehr als 100 dB (A), die sonst in Stadien oder Konzertsälen stattfinden, in ein Landschaftsschutzgebiet zu verlegen und damit die Erholungsnutzung zu beeinträchtigen bzw. die Vögel und Fledermäuse zu gefährden“.
Absurd ist für den BUND die Regelung im Ausnahmebescheid, man solle Fledermäuse, die in Nistkästen vorgefunden werden, kurz vor der Veranstaltung mitsamt den Kästen einfach umhängen. Das könne bis zum Tod der Tiere führen. Das Umhängen stelle einen artenschutzrechtlichen Verstoß dar und trage in keiner Weise zur Lösung bei, sondern erhöhe den Konflikt. Fledermäuse in den umliegenden Baumhöhlen würden von Anfang an nicht vor Lärm im Sinne des Bescheids geschützt. Insofern blieben erhebliche Konflikte bestehen. Außerdem attestiere das Artenschutzgutachten selbst, dass die erhebliche akustische Belastung zur Aufgabe von Vogelbruten auf der Insel führen könne. BUND-Sprecher Baumgartner: „Wie viele tote Jungvögel ist ein Konzert wert?“
Ebenso zu kurz käme aktuell der Schutz der Naherholung auf der Insel, da allein für den geplanten ersten Veranstaltungsblock die zentrale Wiese der Insel vom 1.6. bis zum 9.6., mithin neun Tage lang für die Veranstaltungen und ihre Vorbereitung reserviert werden sollen. „Anders als vielfach in den Medien dargestellt, vertritt der BUND nämlich den Schutz der landschaftsorientierten Erholung auf der Insel, die Gegenstand der Schutzgebietsverordnung ist. Insofern steht die umfangreiche und zunehmende Überlassung der Insel für abgegrenzte, letztendlich privatnützige Veranstaltungen auch dem Schutzziel der Naherholung im Sinne der LSG-VO entgegen“, stellt der BUND seine Position klar.
Weder die Stadt Bad Honnef noch die untere Naturschutzbehörde hätten in ihren Pressemitteilungen „eingeräumt oder gar nur signalisiert, nach der erneuten Klarstellung des Gerichts, dass Grafenwerth keine förmliche Veranstaltungsfläche ist, mit dem Instrument der Ausnahme sorgsam umzugehen. Im Gegenteil: Beide formulieren, dass sie die Idee, den Standort Grafenwerth zum festen Festivalgelände umzuprägen, weiterverfolgen werden“, erklärt der BUND. Das sei „außerordentlich bedauerlich, da sie damit den Konflikt gezielt schüren anstatt anzuerkennen, dass auf der Insel laut der Verordnung andere Schutzziele verfolgt werden müssen“.
Der Umweltverband ruft die Bad Honnefer Kommunalpolitik auf, die Insel wieder in Richtung der Vorgaben der LSG-VO zu entwickeln „und lediglich (wenige) Veranstaltungen zu planen, die außerhalb der Brutzeit der Vögel liegen bzw. die ohne viel Kunstlicht und akustische Belastungen auskommen und hinsichtlich der Größe beschränkt sind. Eine regelmäßige Nutzung der Insel als Festivalgelände bleibt unzulässig“.
In der heutigen Zeit mit Klimawandel und Artensterben sollte auch Bad Honnef erkennen, dass es Schutz für die Natur geben muss. Macht die Konzerte doch in der Stadt. Aber dann stören sich die Bürger daran und nicht die Vögel oder Fledermäuse. Und die Bürger haben eine Stimme – die Tiere nicht. Da muss der BUND dann sprechen.
Jetzt liegt eine neue Entscheidung des VG Köln vor, dass die Konzerte vorerst nicht stattfinden dürfen?? Wann gibt es denn eine endgültige Entscheidung? Wir haben Karten und unsere einfache Anfahrt sind 600km……. Wäre einfach schön, das mal zu wissen……
600 KM Anreise? So geht Umweltschutz.
Tja, so einfach ist das: Gesetze sind einzuhalten. Die juristische Kompetenz der Stadt Bad Honnef hat da noch Luft nach oben.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/18_02062022/index.php
Und jetzt?