Bad Honnef. In der Bürgerversammlung im Mai zur Erneuerung der Von Staufenberg Straße erklärte die Verwaltung, dass Eigentümer von Eckgrundstücken beitragspflichtig für die gesamte Grundstückfläche sind. Bei der Erneuerung Luisenstraße oder der Alexander von Humboldt Straße müssten Betroffene nochmals für die gesamte Grundstücksfläche aufkommen.
Grüne und SPD sind der Auffassung, dass die mehrfache Beitragspflicht der gesamten Grundstückfläche für die Eigentümer eines Eckgrundstücks nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) von NRW und der Bad Honnefer KAG-Satzung nicht rechtens ist. Die Regelung bedeute eine Ungleichbehandlung und widerspreche einem bürgerfreundlichen Verwaltungshandeln.
Der Bad Honnefer Fraktionsvorsitzende der Grünen, Klaus Wegner, verweist auf die KAG-Satzungen anderer Städte, in denen die Grundstückfläche bei der Beitragspflicht von Eckgrundstücken nur anteilig berücksichtigt würden. Bonn und 12 der 19 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises hätten entsprechende Regelungen in ihren KAG-Satzungen.
Auf Initiative seiner Partei haben die Fraktionen von SPD und Grünen in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen gemeinsamen Antrag auf Prüfung der Satzung über die Erhebung der Anliegerbeiträge für straßenbauliche Maßnahmen nach dem kommunalen Abgabegesetz gestellt, um die bisher praktizierte doppelte Beitragsberechnung bei Eckgrundstücken zu ändern und die Beitragspflicht bei Anliegerstraßen zu senken. Gegen die Stimmen des Bürgerblocks fand der Antrag eine breite Mehrheit.
Wegner geht nun davon aus, „dass es kurzfristig bei straßenbaulichen Maßnahmen zu einer gerechteren Beitragsberechnung bei Eckgrundstücken und einer Senkung der Beiträge bei Anliegerstraßen kommt“. In dem Antrag wurde ein prozentualer Anteil der Beitragspflicht bei Eckgrundstücken vorgeschlagen. Er soll anteilig nach der Länge der Grundstücksfläche an der jeweiligen Straße berechnet werden.
Auch die Senkung der Beitragspflicht bei der Straßenerneuerung von Anliegerstraßen auf 70 % der entstandenen Kosten streben Grüne und SPD an. Derzeit verlangt Bad Honnef nach der örtlichen KAG-Satzung von den Anliegern entsprechend der Grundstücksgröße 75 % der entstandenen Kosten für straßenbauliche Maßnahmen.