ARD, ZDF und mehrere Medienverbände fordern von der Politik einen Schutz gegen KI-Ausbeutung – und haben sich am Dienstag mit einem flehenden Appell an die Öffentlichkeit gewandt.
„Damit Medienunternehmen auch künftig eine vielfältige und demokratische Öffentlichkeit sichern können, braucht es faire Rahmenbedingungen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der öffentlich-rechtlichen Sender und der Verbände BDZV, MVFP und VAUNET.
Konkret angemahnt werden Medien-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Regelungen. Publizistische Medienanbieter müssten „die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter und -Plattformen behalten“, heißt es in dem Forderungstext. Dies gelte insbesondere für die Verwendung redaktioneller Inhalte zum Training, aber auch für die Entwicklung KI-basierter Konkurrenzangebote zu Medienanbietern. Die Entscheidung über die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anbieter und Plattformen müsse „der Hoheit der publizistischen Medienanbieter“ unterliegen.
„Es bedarf darüber hinaus klarer in Deutschland durchsetzbarer Rechte, die KI-Plattformen, die auf journalistische Inhalte zugreifen oder diese wirtschaftlich verwerten, zu einer angemessenen Vergütung der Medienanbieter verpflichten. Dies setzt die Offenlegung der Nutzung und Verwendung der journalistisch-redaktionellen Inhalte voraus.“
Im Bereich Medienrecht erhoffen sich ARD, ZDF und die Verlage „eine konsequente Absicherung der Medienvielfalt gegen die Marktmacht digitaler KI-Gatekeeper“. Große Big-Tech-Plattformen nähmen bereits seit Längerem eine zunehmend zentrale Rolle bei der Aggregation und Präsentation von Medieninhalten ein. Der Einsatz generativer KI verstärke diese Entwicklung.
Nach Ansicht der deutschen Medienanbieter geht der im März vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommene „Bericht über das Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz“ bereits in die richtige Richtung. Der Bericht sei eine Handlungsaufforderung an die EU-Kommission. „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich aktiv in diesen Gesetzgebungsprozess einzubringen.“









