Bonn/Rhein-Sieg. Nach Angaben von Straßen.NRW ist die digitale Verkehrsbeschilderung in der Tunnelkette der B42 bei Königswinter seit Freitag (26. Juni) im regulären Betrieb. Damit endet die sogenannte Testphase im „Blindbetrieb“, bei der die Anzeigen zwar technisch aktiviert waren, ihre Inhalte jedoch für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar dargestellt wurden.
Wie der Landesbetrieb mitteilt, habe die Tunnelleitzentrale von Straßen.NRW in Leverkusen während dieser Phase die Funktionsfähigkeit der Anlagen überprüft. Nachdem die Tests erfolgreich verlaufen seien, würden die angezeigten Verkehrszeichen nun sichtbar geschaltet. Gleichzeitig werde die bisherige fest installierte Beschilderung unkenntlich gemacht.
Im normalen Verkehrsablauf zeigen die digitalen Schilder nach Angaben von Straßen.NRW künftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern an. Sollten sich im Regelbetrieb keine Auffälligkeiten ergeben, soll im nächsten Schritt die noch vorhandene Baustellenbeschilderung zurückgebaut werden.
Warum künftig Tempo 80 gilt
Die Entscheidung für die Geschwindigkeitsbegrenzung basiert laut Straßen.NRW auf den geltenden Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006). Diese empfehlen für Tunnelanlagen wie die B42-Tunnelkette eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Als wesentlichen Grund nennt der Landesbetrieb die besonderen Lichtverhältnisse innerhalb der Tunnelanlage. Die Beleuchtung müsse den Übergang vom Tageslicht in die dunkleren Tunnelbereiche ausgleichen und gleichzeitig sogenannte Stroboskopeffekte reduzieren, die etwa durch Schattenwürfe von Mittelstützen entstehen können.
Hinzu kämen nach Angaben von Straßen.NRW weitere bauliche Besonderheiten der Tunnelkette. Dazu gehörten die Ausrichtung einzelner Bauwerke zur Sonneneinstrahlung sowie teilweise offene Bauweisen mit seitlichen oder mittigen Öffnungen, durch die zusätzliches Licht einfalle und die Sichtverhältnisse beeinflussen könne.
Auch verkehrstechnische Rahmenbedingungen wie Steigungsstrecken sowie Ein- und Ausfahrten innerhalb der Tunnelbereiche sprächen nach Darstellung des Landesbetriebs gegen eine höhere zulässige Geschwindigkeit.










