Bad Honnef | Nach langen Diskussionen steht nun fest: Bad Honnef bekommt eine Seniorenvertretung nach § 27a der Gemeindeordnung NRW. Das beschloss gestern der Rat der Stadt Honnef.
Für eine Seniorenvertretung nach §27a setzten sich insbesondere die SPD, der Bürgerblock und Teile der Grünen ein. Die CDU und die Verwaltung sprachen sich zunächst für die Variante Vereinsgründung aus, um so eine zu große Dominanz der Gruppe der Senioren in den städtischen Entscheidungsgremien zu vermeiden. Laut Verwaltung sind von 42 Ratsmitgliedern 21 Jahrgang 1958 und älter.
Die überwiegende Mehrheit des Rates stimmte dann einem überarbeiteten Vorschlag der Verwaltung zu, der die Gründung einer Seniorenvertretung nach § 27a vorsieht, die Rede- und Antragsrecht im Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Soziales „analog zum Stadtjugendring, Stadtelternrat oder Stadtsportbund“ erhält. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung und der Politik, soll im weiteren Verlauf eine Satzung erarbeiten, die dann vom Rat beschlossen wird.
Ein von der FDP eingebrachter Antrag, alternativ eine „Vertretung für Menschen mit Behinderung“ in Anlehnung an die Organisationsform des Stadtjugendrings zu beschließen, fand keine Akzeptanz. Die Liberalen begründeten ihren Antrag mit der Auffassung, der Grundgedanke des § 27a sei, einer Gruppierung, die nicht im Rat vertreten ist, die Möglichkeit der Wahrnehmung ihrer spezifischen Interessen zu geben. Dies würde in Bad Honnef auf Menschen mit Behinderungen und nicht wahlberechtigte Jugendliche zutreffen, nicht auf Senioren.