Bad Honnef. Am 16. August veröffentlichte die Stadt Bad Honnef eine Pressemeldung über die jüngste Fahrt zur Kontrolle der Rettungswege in der Stadt und zeigte sich sehr erfreut darüber, dass es kaum Behinderungen gab. Lediglich am Markt im Bereich der Außengastronomie habe es Probleme gegeben.
In den Abendstunden seien Stühle und Tische auf die Straßenflächen gestellt worden. Durch widerrechtliche Erweiterung der Sondernutzungsflächen wären Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes nachhaltig behindert worden. Dazu gab die Stadt ein Foto frei, das die Außengastronomie der Gaststätten „Altes Rathaus“ und „Altes Standesamt“ zeigt. Inhaber der Gastronomiebetriebe ist Jürgen Schwalb. Die Erste Beigeordnete der Stadt, Cigdem Bern, ließ sich mit der Aussage: „Rettungswege sind immer freizuhalten. Bei einer Gefahr für Leib und Leben sehe ich keinen Ermessensspielraum. Ist ein Menschenleben in Gefahr, hört der Spaß auf.“ zitieren.
Diesen Makel wollte der Wirt nicht auf sich sitzen lassen: „Da wir uns nicht öffentlich als Gefährder für Leib und Leben darstellen lassen wollen“, habe er einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der forderte die Stadt auf, bis zum 28.8.2018 eine Unterlassungserklärung und Richtigstellung zu veröffentlichen und die Pressemeldung von der Website der Stadt Bad Honnef zu entfernen.
In einem Schreiben an die Stadt spricht Anwalt Friedrich Dißmann von einem massiven Vorwurf gegen seinen Mandaten. Der habe keine widerrechtliche Erweiterung der Sondernutzungsfläche vorgenommen, da ihm die Stadt eine Sondernutzungserlaubnis erteilt hat. Nun hätte die Behörde die „jahrelang aufgebaute, erworbene Akzeptanz der beiden Gastronomiebetriebe“ über die Stadtgrenzen hinaus massiv geschädigt.
Tatsächlich hat die Stadt dem Gastronomen eine Erlaubnis zur Sondernutzung am 14.3.2018 erteilt. Darin wird ihm die „Erlaubnis zur Benutzung öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch hinaus“ gestattet und zwar bezogen auf eine 150 Quadratmeter große Fläche im Marktmittelteil und auf der Straße. Zweck: Errichtung von Tischen und Stühlen. Eingehalten werden müssen verschiedene Auflagen, unter anderem muss die Sondernutzungsfläche freigemacht werden, „wenn diese zur Abwehr oder Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung von Verkehrsteilnehmern i.S.d. § 35 Abs. 1 StVO (z.B. Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Ordnungsamt u.ö.) genutzt oder befahren werden muss“.
„Es ist in der Tat so, dass der Rettungsweg am Markt ab 19 Uhr auf der Süd-Seite verläuft (also vor dem Hontes bis zum „Frauenzimmer) und zum Schutz der Gäste auf der Fahrbahn der Nordseite vor den angesprochenen Gastronomiebetrieben neben der entsprechenden Beschilderung, die von der Stadt aufgestellt wurde, noch zusätzliche Tore die Durchfahrt versperren sollen.“, teilt Jürgen Schwalb mit. Wegen der Rettungswege sei es den Gastronomen nicht gestattet, diese Tore abzuschließen. Wäre die Nutzung der Straße nicht so geregelt, machte es keinen Sinn, die Straße abzusperren.
Die Stadt will sich erst morgen äußern. Die beanstandete Pressemeldung ist aktuell auf der städtischen Website nicht mehr zu finden.