Bonn – Bei der „Beförderungserschleichung im Öffentlichen Personennahverkehr“ wird die Bundesstadt Bonn künftig auf Strafanzeigen verzichten. Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 zu einem entsprechenden Bürgerantrag gefasst. Auch in den Städten Köln und Düsseldorf gibt es vergleichbare Beschlüsse.
Es geht ums „Schwarzfahren“, also der Nutzung von Bussen und Bahnen ohne gültige Fahrkarte. Wer erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Die Verkehrsbetriebe wie die Stadtwerke Bonn können auch gemäß Paragraf 265a Strafgesetzbuch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. In Zukunft wird auf die Strafanzeige verzichtet, das erhöhte Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis muss weiterhin gezahlt werden. Alle laufenden Strafanträge werden zurückgezogen.
Da es sich bei § 265a StGB um ein Antragsdelikt handelt, wird die Staatsanwaltschaft ohne Erstattung einer Anzeige seitens des Verkehrsbetriebes nicht tätig. Somit kann bei Aussetzen der Anzeige die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis auf kommunaler Ebene durch die Verkehrsbetriebe vorangetrieben werden. Dieser Umgang wird bereits in mehreren Städten, darunter Bremen, Bremerhaven, Düsseldorf und, seit Dezember 2023, auch in der Stadt Köln praktiziert. Auch Münster, Wiesbaden und Halle an der Saale haben entsprechende Beschlüsse gefasst.