Bad Honnef | Der Karfreitag ist als „stiller Feiertag“ durch das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen geschützt. Ab Gründonnerstag, 13.04.2017, 18:00 Uhr, bis Karsamstag, 15.04.2017, 6:00 Uhr, gelten zusätzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen.
So sind alle musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen sind untersagt. Dazu zählen insbesondere das Abspielen von Musik in Gaststätten und Diskotheken, aber auch sonstige Theater-, Tanz-, Artistik- und Musikaufführungen, soweit sie nicht religiöser oder weihevoller Art sind.
Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Volksfeste sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen sind verboten. Wie an allen Sonn- und Feiertagen müssen auch Videotheken, Waschsalons und Autowaschanlagen geschlossen bleiben. (CP)
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