Bad Honnef | Am 1. November wird das Allerheiligenfest begangen, um der Heiligen, Märtyrer und Verstorbenen zu gedenken.
Der Allerheiligentag ist als stiller Feiertag besonders geschützt. Daher sind von 5:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Feiertagsschutz alle öffentlichen Veranstaltungen und musikalischen Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb verboten. Das Verbot umfasst jedes Abspielen von Musik, alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz, den Betrieb von Spielhallen, Märkte, gewerbliche Ausstellungen sowie sportliche und ähnliche Veranstaltungen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können.