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Lesen: Betreuungsplatzvergabe für Kindergartenkinder in Bad Honnef
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Betreuungsplatzvergabe für Kindergartenkinder in Bad Honnef
Bad Honnef

Betreuungsplatzvergabe für Kindergartenkinder in Bad Honnef

Letztes Update: 29.01.2021
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
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Bad Honnef – Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Bad Honnef für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 für Kinder ab dem vierten Monat bis zur Einschulung werden nach einem bestimmten Verfahren vergeben.

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Anmeldungen in Kindertageseinrichtungen

Seit November 2020 zeigen Eltern/Erziehungsberechtigte ihre Bedarfe an einem Betreuungsplatz an. Sie stellen eine Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz in den Kindertageseinrichtungen ihrer Wahl über das Online-Portal „Little Bird“ und melden ihre Kinder zusätzlich persönlich in den entsprechenden Kindertageseinrichtungen an. Diese persönliche Rücksprache ist zwingend erforderlich.

Anmeldungen in der Kindertagespflege

Das Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege weicht teilweise von dem der Kindertageseinrichtungen ab. Wenn Eltern/Erziehungsberechtigte eine Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über das Online-Portal „Little Bird“ angemeldet haben, wird in der Regel erst ein Vermittlungsgespräch mit der Fachberatung des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef geführt. Zu diesem Zweck setzt sich die Fachberatung Kindertagespflege telefonisch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung. Eine persönliche Rücksprache ist zwingend erforderlich.

Reservierungen

Ab dem 01.02.2021 wird den Eltern/Erziehungsberechtigten über das Online-Portal „Little Bird“ mitgeteilt, ob für ihr Kind ein Betreuungsplatz reserviert wurde. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden daher gebeten, ihre E-Mail-Eingänge, auch im Spam-Ordner ab dem 01.02.2021 zu beachten. Da die Reservierung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zunächst unverbindlich ausgesprochen wird, können die Eltern/Erziehungsberechtigten die erteilte Reservierung entweder bestätigen oder ablehnen. Erfolgt keine Rückmeldung auf die Reservierung, so erlischt diese 14 Tage nach dem Erhalt.

Betreuungsbedarf beachten

Das Betreuungsangebot einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle sollte dem tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern/Erziehungsberechtigten entsprechen, kann aber unter Umständen davon abweichen. Unter dem Betreuungsbedarf ist der Umfang der Betreuung von 25-, 35- oder 45-Stunden pro Woche zu verstehen. Ein Betreuungsangebot, welches nicht dem tatsächlichen Betreuungsbedarf entspricht, dürfen Eltern/Erziehungsberechtigte ablehnen, ohne dass dies Folgen für den gewünschten Betreuungsbeginn hat. Lehnen Eltern/Erziehungsberechtigte ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot ab, ist der Anspruch auf einen Betreuungsplatz vorerst verwirkt und Eltern/Erziehungsberechtigte müssen erneut eine Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz stellen. Die Fristen, die sich daraus ableiten, beginnen erneut.

Rechtsverbindliche Betreuungsverträge mit Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Die Mitteilung, dass ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege reserviert ist, bedeutet noch keine endgültige Zusage für einen Betreuungsplatz. Ein Betreuungsplatz kann dann rechtsverbindlich in Anspruch genommen werden, wenn ein Betreuungsvertrag zu Stande kommt. Nachdem Eltern/Erziehungsberechtigte das Reservierungsangebot online bei „Little Bird“ ab dem 01.02.2021 bestätigt haben und die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ihrerseits den Belegungsplan ausgearbeitet haben, werden sich die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen, um den Betreuungsvertrag abzuschließen. Betreuungsverträge werden spätestens ab dem 15.03.2021 vergeben.

Bei Fragen zu den einzelnen Reservierungen sollten Eltern/Erziehungsberechtigte die jeweilige Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson kontaktieren.

Eltern/Erziehungsberechtigte, die Fragen zum Betreuungsangebot oder zur Anmeldung haben, wenden sich an die Fachberatung des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef.

Jugendamt der Stadt Bad Honnef
Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Telefon 02224/184-212
E-Mail judith.lieser-canzler@bad-honnef.de

Jugendamt der Stadt Bad Honnef
Fachberatung Kindertagespflege
Telefon 02224/184-233
E-Mail jenny.peters@bad-honnef.de

Das Online-Elternportal „Little Bird“:
https://portal.little-bird.de/Start
oder
über die Internet-Seite der Stadt Bad Honnef:
https://meinbadhonnef.de/soziales-familie/kindergaerten/ (Elternportal „Little Bird“).

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