Bad Honnef | Die Regelungen zum Lärmschutz sind auch für die Gartenarbeit mit elektrischen Geräten zu beachten. Das teilt die Stadt Bad Honnef mit.
Rasenmäher, Vertikutierer, Rasentrimmer, Heckenscheren, Motorkettensägen und Motorhacken dürfen in Bad Honnef in den Wohngebieten nur werktags (montags bis samstags) von 07:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Das gilt nicht für landwirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeiten sowie die im öffentlichen Interesse von der Stadt oder deren Beauftragten durchgeführten Reinigungs-, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Für einige besonders lautstarke Geräte und Maschinen wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungsmotor gelten weitere Einschränkungen. Sie dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden, und zwar von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr. Tragen diese Geräte allerdings das grünblaue EU-Umweltzeichen (Pflanze mit EU-Sternen), so gelten die Betriebszeiten von Rasenmähern.
Geregelt sind die Bestimmungen in der Geräte- und Maschinenschutzverordnung des Bundes (32. Bundesimmissionsschutzverordnung). (CP)