Bonn – Offensichtlich sind so manche E-Scooter-FahrerInnen der Meinung, bei der Nutzung spiele die Promillegrenze keine Rolle. Falsch! Wer alkoholisiert angetroffen wird, zahlt.
Gleich zwei Fälle von Trunkenheit im Verkehr im Zusammenhang mit E-Scootern beschäftigte heute am frühen Morgen die Bonner Polizei in Bonn-Beuel. Dort überquerte eine 24-Jährige mit ihrem Roller den Konrad-Adenauer-Platz trotzt Rotlicht und wurde prompt von einer Streife angehalten. Der Verdacht des Alkoholkonsums bestätigte sich nach einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholvortest. Da das Ergebnis rund 1,4 Promille betrug, entnahm ein Arzt der 24-Jährigen auf der Wache Ramersdorf eine Blutprobe. Die Polizisten stellten außerdem ihren Führerschein sicher. Die junge Frau erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Auch in Beuel fiel ein 26-Jähriger gegen 04:30 Uhr auf. Er beförderte einen „Mitfahrer“ auf einem E-Scooter auf der Kennedybrücke in Fahrtrichtung Konrad-Adenauer-Platz. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein Vortest ergab einen Wert von rund 1,3 Promille. Dem Mann wurde ebenfalls auf der Wache im Polizeipräsidium eine Blutprobe entnommen. Auch ihn erwartet ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.
Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin:
– Bei der Benutzung von E-Scootern gelten die gleichen
Promillegrenzen wie für Autofahrer
Was darf ich und was darf ich nicht? Rechtliche Infos und Hinweise zu E-Scootern hat die Bonner Polizei in einem Faltflyer zusammengestellt, der auf der Internetseite bonn.polizei.nrw zum Download angeboten wird