Unkel. Die Bad Honnef AG (BHAG) übernimmt zum Jahresbeginn 2027 den Betrieb der Stromnetze in Unkel, Rheinbreitbach und Bruchhausen. Damit löst sie die bisher zuständige Syna GmbH als Netzbetreiber in diesen Gebieten ab. Der technische Wechsel ist für Sonntag, 3. Januar 2027, vorgesehen.
Die BHAG hatte bereits im Mai 2019 das Konzessionsverfahren für die drei Kommunen gewonnen. Nach dem Abschluss der Vertragsverhandlungen mit der Syna GmbH steht nun auch die Übernahme des operativen Netzbetriebs fest.
Stromlieferverträge bleiben bestehen
Für private Haushalte und Unternehmen ist der Wechsel nach Angaben der BHAG mit keinen unmittelbaren Änderungen verbunden. Bestehende Stromlieferverträge behalten ihre Gültigkeit. Kunden müssen weder ihren Stromanbieter wechseln noch ihren bisherigen Vertrag kündigen.
Auch die Netzanschlussverträge werden automatisch übernommen. Stromzähler, Zählernummern und Marktlokations-IDs bleiben unverändert. Ein Technikerbesuch oder eine erneute Anmeldung des Hausanschlusses ist nicht erforderlich.
Durch den Wechsel entstehen keine unmittelbaren Wechselkosten. Ab dem Stichtag gelten allerdings die Netzentgelte der BHAG. Bei Haushaltskunden sind diese wie bisher Bestandteil des Strompreises und werden über den jeweiligen Stromlieferanten abgerechnet.
Neuer Ansprechpartner bei Stromausfällen
Mit dem technischen Wechsel am 3. Januar 2027 übernimmt die BHAG auch die Zuständigkeit für Störungen im Stromnetz. Bei einem Stromausfall ist dann der Entstördienst des Unternehmens unter der Telefonnummer 0800 / 17 222 00 erreichbar.
Für allgemeine Fragen zum Stromnetz nennt die BHAG die Telefonnummer 02224 / 17-0.
Was gilt für Photovoltaikanlagen, Wallboxen und Wärmepumpen?
Auch für Betreiber bereits ordnungsgemäß angemeldeter Photovoltaikanlagen, Wallboxen und Wärmepumpen soll der Übergang ohne zusätzliche Anmeldungen erfolgen. Die erforderlichen Daten werden nach Angaben der BHAG zwischen den Netzbetreibern über standardisierte Marktprozesse ausgetauscht.
Bei Photovoltaikanlagen sind für die Abwicklung der EEG-Vergütung insbesondere das Inbetriebnahmedatum und die Zuständigkeit zum jeweiligen Zeitpunkt maßgeblich. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, bleibt die Syna GmbH für die EEG-Abwicklung zuständig. Bei geplanten Inbetriebnahmen ab 2027 übernimmt die BHAG diese Aufgabe.
Auch bei den Auszahlungen ist der Stichtag entscheidend: Die Syna GmbH rechnet bis einschließlich 31. Dezember 2026 ab. Ab dem 1. Januar 2027 übernimmt die BHAG die Auszahlung der EEG-Vergütung.
Noch laufende Anschluss- und Anmeldeverfahren stimmen die beiden Unternehmen miteinander ab. Entscheidend ist dabei der konkrete Zeitpunkt der Ausführung beziehungsweise der Inbetriebnahme. Falls erforderlich, sollen betroffene Eigentümer direkt kontaktiert werden.
Neue Anschlüsse ab Dezember über die BHAG
Wer ab 2027 eine neue Wallbox oder Wärmepumpe installieren, einen neuen Netzanschluss beantragen oder den bestehenden Hausanschluss ändern möchte, muss sich künftig an die BHAG wenden.
Anträge können nach Angaben des Unternehmens ab dem 1. Dezember 2026 über das digitale Netzanschlussportal eingereicht werden. Für neue Installationen gelten dann die Technischen Anschlussbedingungen der BHAG.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt die Bad Honnef AG auf ihrer Internetseite unter bhag.de/stromnetz-unkel bereit.









