Rheinbreitbach. Der Streit um die Zukunft der Burg Steineck in Rheinbreitbach geht in die nächste Runde. Am Mittwoch, 28. Oktober, berät der Ortsgemeinderat ab 19 Uhr in einer öffentlichen Sitzung in der Oberen Burg erneut über das Bürgerbegehren, das den Verkauf der Immobilie verhindern soll.
Hintergrund sind rechtliche Bedenken der Kreisverwaltung Neuwied. Wie in der Ratssitzung am 21. Oktober bekannt wurde, hält die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren für verfristet. Außerdem stellt sich die Frage, ob mehrere Ratsmitglieder wegen möglicher Befangenheit an der früheren Beratung und Abstimmung hätten teilnehmen dürfen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel hatte das Begehren zuvor als fristgerecht eingestuft.
Welche konkreten Entscheidungen am Mittwoch anstehen, ist nach Angaben der Initiatoren noch offen. In der vergangenen Ratssitzung war darüber gesprochen worden, wie die Gemeinde auf die Einwände der Kreisverwaltung reagieren soll. Möglicherweise kommt es erneut zu einer Abstimmung.
Bürgerbegehren gegen den Verkauf
Mehr als 300 Rheinbreitbacher haben das Bürgerbegehren unterzeichnet. Ziel ist es, die Burg Steineck, den früheren Elisenhof am Rand des historischen Ortskerns, im Eigentum der Gemeinde zu halten und gemeinwohlorientiert zu nutzen. Als mögliche Perspektive nennen die Initiatoren gemeinschaftliches oder generationenübergreifendes Wohnen.
Die Initiatoren begründen die Fristwahrung damit, dass die Gemeinde die Immobilie 2025 in einem Bieterverfahren ausgeschrieben habe. Die damalige Ausschreibung habe mit der Formulierung „Stück Geschichte mit Perspektive“ den Eindruck vermittelt, ein Käufer solle das Gebäude erhalten. Dass auch ein Abriss mit anschließender Neubebauung möglich sei, sei für die Öffentlichkeit erst mit dem Ratsbeschluss vom 4. Februar 2026 und der anschließenden Berichterstattung deutlich geworden.
Darin sehen die Initiatoren den maßgeblichen Anlass für das Bürgerbegehren, das sie am 28. Mai 2026 eingereicht haben. Ob diese Argumentation rechtlich trägt, ist Gegenstand der Auseinandersetzung mit der Kommunalaufsicht.
Die Sitzung am Mittwoch ist öffentlich. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben die Bevölkerung und die Presse ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.
Sitzung: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 19 Uhr, Obere Burg, Rheinbreitbach.
(red)
Hintergrund: Burg Steineck und die Forderungen der Initiatoren
Ein Gebäude mit Geschichte
Burg Steineck wurde 1885 im Stil des Historismus mit deutlichen neugotischen Elementen errichtet. Der markante Turm, die Statue der Heiligen Elisabeth und die charakteristische Gründerzeitarchitektur machen das Gebäude nach Darstellung der Initiatoren zu einem besonderen Zeugnis der Baukultur des späten 19. Jahrhunderts. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Anwesen unter anderem als Hotel, Erholungsheim und sozialer Begegnungsort genutzt.
Noch vor wenigen Jahren hatte die Gemeinde Rheinbreitbach das Anwesen erworben, um dort eine Kita einzurichten. Diese Planung wurde später aufgegeben.
Drei Kaufinteressenten und unterschiedliche Konzepte
Laut Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2025 gab es drei Kaufinteressenten. Zwei Konzepte sahen eine Sanierung und die Nutzung als Mietwohnungen vor. Ein weiteres Angebot beinhaltete den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau von 20 bis 24 Eigentumswohnungen. Der Gemeinderat beschloss, dieses Angebot unter dem Vorbehalt einer positiven Bauvoranfrage anzunehmen.
Das fordern die Initiatoren
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen sich für den Erhalt der Burg Steineck aus. Sie fordern:
– Schutz des historischen Gebäudeteils: Die ortsbildprägende Architektur soll erhalten bleiben.
– Stopp des Abrisses: Sanierung, kulturelle Nutzung, Mehrgenerationenwohnen und andere gemeinschaftliche Wohnformen sollen als Alternativen geprüft werden.
– Prüfung der Umweltfolgen: Auswirkungen auf Grünflächen, alten Baumbestand, Hanglage und Flächenversiegelung sowie die beim Abriss und Neubau entstehenden Treibhausgasemissionen sollen berücksichtigt werden.
– Berücksichtigung der Verkehrssituation: Die Initiatoren verweisen auf bestehende Verkehrsprobleme in der Gebrüder-Grimm-Straße, der Rheinblickstraße und der Simrockstraße. Diese müssten bei weiteren Bauplanungen einbezogen werden.
Aus Sicht der Initiatoren darf die Entscheidung über die Zukunft des Anwesens nicht allein vom möglichen Verkaufserlös abhängen. Auch die historische Bedeutung, die ökologischen Folgen und der Bedarf an bezahlbarem und gemeinschaftlichem Wohnraum müssten berücksichtigt werden.
„Wir verlieren nicht nur Steine – wir verlieren ein Stück von uns selbst.“
*Quelle: Angaben und Forderungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf der Burg Steineck.









