Bad Honnef – Die Insel Grafenwerth ist seit jeher ein beliebter Ort für Bürger und Gäste. In den letzten Jahren wurde sie mehr und mehr für große Events genutzt. In diesem Jahr sind allein im Juni und Juli Konzerte mit jeweils 3500 Besuchern geplant. Der BUND ist der Auffassung, dies sei nach der Schutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln grundsätzlich nicht zulässig. Die Insel Grafenwerth sei als Rheininsel, zusätzlich umgeben von einem europäischen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), ein besonders sensibler Ort.
„Die Insel soll laut den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt und entwickelt werden, u.a. um den internationalen Biotopverbund entlang des Rheines und die Natur der Auenwälder zu stärken“, erklärt Achim Baumgartner, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen könnten laut Verordnung im begründeten Einzelfall im Rahmen einer landschaftsrechtlichen Befreiung möglich sein, wenn sie mit dem Schutz der Natur vereinbar sind. Der Ausbau der Insel zu einem festen Festival-Standort, wie ihn die Stadt Bad Honnef vorantreibe, stehe dazu jedoch im Widerspruch.
Die aktuell im Juni und Juli geplanten fünf Event-Veranstaltungen hätten sich einer Einzelfallprüfung durch ein Befreiungsverfahren nicht gestellt, teilt Baumgartner mit. Die Kreisverwaltung vertrete die Auffassung, „eine Befreiung – und damit eine naturschutzrechtliche Zulassungsprüfung – ließe sich umgehen, weil auf der Insel ein Veranstaltungsgelände verwaltungsintern durch die Bezirksregierung abgegrenzt worden sei. So sei ein geeignetes Gelände geschaffen und der Anforderung der Verordnung Genüge getan“.
Da der BUND dieser Auffassung nicht folgt, hat er heute zur Klärung das Verwaltungsgericht in Köln angerufen. Über eine zunächst am 06.04.2022 dem Umweltministerium vorgelegte Beschwerde sei laut Baumgartner bislang noch nicht entschieden worden.
In einer heute veröffentlichten Presseerklärung bezweifelt der BUND, dass regelmäßige und in der Zahl unbeschränkte Großveranstaltungen, zumal in der Hauptbrutzeit, auf der Insel mit dem in der Verordnung festgelegten Schutzzweck der Insel und dem FFH-Gebietsschutz vereinbar sein könnten. Dabei stützt er sich auch auf eine bereits formulierte Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Köln im Eilverfahren zum Ausbau der Insel. Das Gericht hatte im Beschluss 14 L 202/20 am 22.05.2020 den Bau einer festen Bühne untersagt und festgestellt: „Die Erteilung der Befreiung für die im Bauabschnitt 3 für eine Bühne für verschiedenste Veranstaltungen vorgesehene asphaltierte Fläche ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie [sich] bei Betrachtung ihrer Folgen nicht mehr als einzelfallbezogene Regelung erweist, sondern vielmehr die Verbotsvorschrift des § 4 Abs 2 Nr. 7 LSGVO funktionslos machen würde. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 7 LSGVO ist es verboten, Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen außerhalb der befestigten Wege […] oder den dafür vorgesehenen Flächen abzuhalten. Auf der Insel Grafenwerth ist eine Fläche in der geplanten Größe, die gezielt für solche Veranstaltungen vorgesehen ist und die für eine Bühne notwendige Infrastruktur vorhält, bislang nicht vorhanden.“
Bereits frühzeitig, im August 2021, seien die Stadt und der Eventveranstalter auf den Beschluss des Gerichts hingewiesen, gibt BUND-Sprecher Baumgartner bekannt. Im April 2022 habe man die Stadt abermals angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Weder die Stadt Bad Honnef noch der Veranstalter hätten auf diese Hinweise reagiert.
Baumgartner erinnert daran, dass das gerichtliche Hauptsacheverfahren zum nur teilweise erfolgten Inselausbau weiterhin offen sei. Den Bau der geplanten Rheintreppe und Bühne hatte das Gericht im Eilverfahren untersagt.
In der neuen Planung für das Rheinufer bei Rhöndorf sieht Baumgartner neuerliche Naturschutzkonflikte, das es ebenfalls als FFH-Gebiet geschützt sei. „Die Beachtung der gesetzlichen Schutzvorgaben als Basis der Stadtplanung ist offenbar eine politische Herausforderung, trotz des in der Verfassung verankerten Rechtsstaatsprinzips“, so der BUND-Sprecher.