Rhein-Sieg-Kreis – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie weitere Naturschutzverbände üben deutliche Kritik am Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln. Der Plan soll dem Regionalrat am 19. Dezember 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach Einschätzung des BUND weist der aktuelle Entwurf weiterhin erhebliche fachliche und verfahrensbezogene Mängel auf.
Bereits im laufenden Planungsprozess hatten der BUND und andere Verbände zahlreiche Anregungen und Bedenken eingebracht. Aus ihrer Sicht wurden zentrale Naturschutzkonflikte jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders problematisch sei ein aus Sicht der Verbände unangemessener Zeitdruck, der dazu führe, dass wichtige fachliche Grundlagen nicht erarbeitet und Beteiligungsmöglichkeiten eingeschränkt würden.
Kritisiert wird unter anderem, dass auf eine eigenständige Übersichtskartierung wichtiger planungsrelevanter Tierarten verzichtet worden sei. Eine solche Kartierung wäre nach Auffassung des BUND zeitlich möglich gewesen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen nicht das Ziel verfolgt hätte, die im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vorgesehenen Flächenbeitragswerte bereits bis 2025 zu erreichen. Das Bundesrecht sieht hierfür eine Frist bis Ende 2032 vor.
Nach Ansicht des BUND erfüllt der Teilplan aufgrund der fehlenden Datengrundlagen nicht die Anforderungen der Europäischen Union an eine ausreichende Umweltprüfung, insbesondere für sogenannte Beschleunigungsgebiete. In der Folge seien naturschutzfachlich sensible Bereiche nicht angemessen berücksichtigt worden. Als Beispiele nennt der Verband ein faktisches Vogelschutzgebiet des Rotmilans im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, unzureichende Abstände zu FFH-Gebieten und Flächen nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie – etwa im Bereich Villerücken und Bornheim – sowie die Nichtbeachtung der Biotopverbundplanung des Naturschutzgroßprojekts „chance.natur – Chance.7“, unter anderem im Raum Dachsberg bei Bad Honnef. Zudem seien nach Darstellung des BUND behördeneigene Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen im Wald nicht konsequent angewendet worden, etwa beim geplanten Windpark in Eitorf.
Für zusätzliche Kritik sorgt die Ankündigung der Regionalplanungsbehörde, auf einen Erörterungstermin zu verzichten. Nach Auffassung des BUND würde ein solcher Termin die Möglichkeit bieten, bestehende Konflikte im Dialog zu klären und Planungsansätze transparenter zu vermitteln. Der Verzicht erhöhe hingegen die Wahrscheinlichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen. Erörterungstermine seien, so der Verband, ein wichtiger Bestandteil demokratischer Beteiligung und dienten auch der Verbesserung der Planung selbst.
Der BUND Rhein-Sieg-Kreis fordert daher eine Überarbeitung des Teilplans, mehr Zeit für eine fundierte naturschutzfachliche Bewertung sowie eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit in das Verfahren.











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