Bad Honnef – Der BUND NRW hat Anfang der Woche Klage beim VG Köln gegen den Befreiungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die geplanten Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth eingereicht. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Demnach müssten alle Arbeiten sofort eingestellt werden.
Daraufhin hat die Stadt nach Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises gestern Nachmittag einen Antrag auf sofortigen Vollzug gestellt. Somit könnten die Arbeiten fortgesetzt werden. Heute teilt der BUND mit, dass er dagegen vorgehen wolle und „selbstverständlich bei Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragen“ werde.
Für die Stadt könnte im ungünstigen Fall das Inselprojekt teuer werden. Setzt sich der BUND letztendlich mit seiner Klage durch, sind alle bisher angefallenen Kosten umsonst ausgegeben worden. Hinzu kämen dann noch der entstandene Umweltschaden durch die bereits gefällten Bäume und bei entsprechendem Baufortschritt die Kosten für den Rückbau.
Interessant auch die Frage, wie sich der Fördergeldgeber grundsätzlich bis zu einer Gerichtsentscheidung verhält. Die Stadt gab dazu heute keine Auskunft.
Weiteres Problem: Müssen die Arbeiten zeitweise eingestellt werden, könnte der Fertigstellungstermin 2021 unter Umständen nicht eingehalten werden. Daran ist die Bewilligung der Fördergelder gebunden.
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