Bad Honnef | Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft mit neuen Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Wieder eingeführt wird die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin beziehungsweise des Wohnungseigentümers/der Wohnungseigentümerin bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (zum Beispiel beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.
Wohnungsgeber/Wohnungsgeberinnen beziehungsweise Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerinnen müssen den Mietern oder Mieterinnen den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist bundeseinheitlich vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht mehr ausreichend. Sollte die meldepflichtige Person in sein/ihr Eigenheim ziehen, so ist auch in diesen Fällen bei der Anmeldung eine Erklärung abzugeben.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef zu finden unter www.bad-honnef.de, Rathaus & Politik, Anträge und Formulare, Bürgerbüro – Wohnungsbestätigung. Außerdem ist dieses Formular auch in der Verwaltung erhältlich.
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