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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Cannabis Social Club wirbt in Bad Honnef um Mitglieder
SiebengebirgeTitel

Cannabis Social Club wirbt in Bad Honnef um Mitglieder

Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft

Letztes Update: 21.05.2024
Honnef heute
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5 Min Lesezeit
cannabis social club
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Bad Honnef – Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am 23. Februar 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763) gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. Das Gesetz trat am 1. April 2024 in Kraft.

Übersicht
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • Vorschriften für Eigenanbau gelten ab 1. Juli
    • Begrenzte Ausgabe von Cannabis
  • Auch in Bad Honnef Anbaugemeinschaften

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

Vorschriften für Eigenanbau gelten ab 1. Juli

Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Künftig soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum möglich sein. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Somit werben sogenannte Cannabis Social Clubs nun auch in Deutschland offensiv um Mitglieder.

Der Deutsche Hanfverband: „Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften, deren Ziel es ist, erwachsene Mitglieder mit Cannabis zum Selbstkostenpreis zu versorgen. Cannabis Social Clubs sollten demnach nicht gewinnorientiert arbeiten. Ob und wieweit die Mitglieder in den Anbau von Cannabis eingebunden sind, unterscheidet sich stark. Die Bandbreite reicht hier von kleinen Clubs mit wenigen Mitgliedern, die sich selbstständig um die Aufzucht, Ernte, Trocknung und Verarbeitung des Cannabis kümmern, bis hin zu großen Clubs mit mehreren hundert oder zehntausenden Mitgliedern, die hauptberufliche Gärtner und andere Experten für die Produktion von Cannabis anstellen.“

Begrenzte Ausgabe von Cannabis

An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

Auch in Bad Honnef Anbaugemeinschaften

Auch in Bad Honnef soll es Anbaugemeinschaften geben. So sucht beispielsweise der Cannabis Social Club HazeGrow Mitglieder, die sich in Bad Honnef zusammenschließen, um gemeinsam Cannabispflanzen anzubauen und zu pflegen. Der Fokus liegt laut HazeGrow auf dem kollektiven Lernen, der gegenseitigen Unterstützung und dem Austausch über die besten Anbaumethoden, wobei der rechtliche Rahmen stets beachtet wird. Die Landesregierung NRW erarbeitet zurzeit die Umsetzungsregelungen.

In Bonn gibt es gleich mehrere Clubs, in Königswinter wirbt ebenfalls HazeGrow um Mitgliedschaften, im Kreis gibt es unter anderem den Cannabis Social Club Siebengebirge e.V. mit Sitz in St. Augustin und den Siegburger Highmatverein. Die Website Cannabis Clubs listet in NRW über 40 CS-Clubs.

Stadt klärt auf …

 

 

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