Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Die Ernte auf dem Obsthof in Swisttal, der von insgesamt 20 Corona-Infektionen betroffen ist, kann fortgesetzt werden. Ein strenges Hygienekonzept, das der Rhein-Sieg-Kreis entwickelt und die Gemeinde Swisttal als zuständige Ordnungsbehörde genehmigt hat, ermöglicht die Ernte auf dem Hofgebiet und den dazu gehörenden landwirtschaftlichen Flächen.
„Wir sind sehr froh, dass wir dem Betrieb, der selbst alles unternommen hat, um bestmögliche hygienische Voraussetzungen zu schaffen, eine Perspektive aufzeigen können“, sind sich Landrat Sebastian Schuster und Swisttals Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner einig.
Dafür schafft das engmaschige Hygienekonzept, das auch mit dem Amt für Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt wurde, die Voraussetzungen: Dieses sieht vor, dass alle Kontaktpersonen, die negativ getestet und symptomfrei sind, arbeiten können, wenn sie dazu bereit sind.
Zu den Vorgaben gehört u.a., dass alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Abstandsgebot von zwei Metern auch bei der Ernte konsequent einhalten und täglich zu Arbeitsbeginn Auskunft über mögliche Symptome geben müssen. Außerdem müssen sich alle Erntehelferinnen und Erntehelfer jedes Mal die Hände desinfizieren, bevor sie eine neue Stiege mit rund 10 „Körbchen“ befüllen.
„Überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, z.B. an den Abgabestellen, geben wir außerdem den Einsatz von FFP2-Masken vor, um den optimalen Eigenschutz der Erntehelferinnen und Erntehelfer sicherzustellen“, erläutert Dr. Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Natürlich gelten weiterhin die Quarantäne und das strikte Abstandsgebot zu Personen außerhalb des Hofes“, so Dr. Rainer Meilicke weiter. Dass dies auch während der Ernte gewährleistet wird, wird vom Betrieb verantwortlich kontrolliert und auch von der Gemeinde Swisttal überwacht.
Für alle die Erntehelferinnen und Erntehelfer, die zurück in ihre Heimat reisen möchten, sind Landrat Sebastian Schuster und Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner zuversichtlich, kurzfristig eine Lösung finden zu können: „Wir arbeiten gemeinsam mit weiteren Behörden mit Hochdruck daran, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht bleiben möchten, noch am Wochenende einen Rückflug nach Rumänien zu ermöglichen.“
Hierfür müssen nicht nur die Einreisemodalitäten geklärt, sondern es muss u.a. auch ein differenziertes Hygienekonzept für den Transfer zum Flughafen und das Einchecken bzw. die Sicherheitskontrollen vor Ort abgestimmt werden. Wichtigste Voraussetzung für eine Rückreise ist allerdings, dass der zweite Abstrich, der in Laufe des morgigen Donnerstags genommen werden soll, negativ ausfällt.