Bonn/Rhein-Sieg – Auf ein besonderes Förderprogramm für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Norbert Röttgen hin:
„In Deutschland gibt es rund 900 Inklusionsbetriebe mit rund 30.000 Beschäftigten. Viele dieser Betriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe sind ebenso von Umsatzeinbußen betroffen wie andere Betriebe auch, haben jedoch nicht die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Corona-Unternehmenshilfen.
Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds sollen die Einnahmeeinbußen ausgeglichen werden. Die Förderung erfolgt in Form einer Liquiditätsbeihilfe.
Nachdem das Förderprogramm zunächst bis zum 31. März befristet war, ist es um zwei Monate – bis zum 31. Mai 2021 – verlängert worden.
Antragsformulare stehen auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter zur Verfügung.“
„Ich ermuntere ausdrücklich alle entsprechenden Einrichtungen und Betriebe zu prüfen, ob eine Förderung aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für sie in Frage kommt“, so Norbert Röttgen.