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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Darf man sich eigentlich im Karneval kostümieren, wie man will?
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Darf man sich eigentlich im Karneval kostümieren, wie man will?

Letztes Update: 24.01.2024
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
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Bad Honnef – Helau und Alaaf! Die Deutschen feiern wieder ausgelassen in ihren buntesten Kostümierungen den Karneval. Der Straßenkarneval wird mit der Weiberfastnacht eingeläutet. Einige Karnevalstraditionen scheinen in dieser Zeit jegliche Vorschriften außer Kraft zu setzen, wie zum Beispiel das Vermummungsverbot, welches in Deutschland normalerweise bei öffentlichen Veranstaltungen oder hinterm Steuer gilt. Doch vor allem beim Autofahren können weiterhin strenge Sanktionen drohen, weshalb auch an den „tollen Tagen“ sowohl bei der Kostümierung als auch beim Alkoholkonsum besondere Vorsicht geboten ist.

Übersicht
  • Verhüllende Kostüme – Gilt ein Vermummungsverbot an Karneval?
  • Maskiert hinter dem Steuer – Teure Bußgelder sind die Folge
  • Alkoholkonsum beim Karneval – Das Auto sollte stehen bleiben
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Verhüllende Kostüme – Gilt ein Vermummungsverbot an Karneval?

Zu den beliebtesten Kostümen der Deutschen gehören immer noch die Klassiker Pirat und Batman. Aber auch Masken von Politikern sind in der Faschingszeit häufig zu sehen. Derlei Kostümierungen haben jedoch ein großes Problem gemeinsam: Sie verhüllen nahezu vollständig das Gesicht, obwohl in Deutschland grundsätzlich ein Vermummungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel existiert. Das Gesetz hierzu ist im Versammlungsgesetz (VersG) zu finden und soll die einwandfreie Identifikation von Personen ermöglichen.

Da der Karneval jedoch zu den hergebrachten Volksfesten im Sinne von § 17 VersG gilt, ist den zuständigen Behörden hier eine Ausnahme gestattet. Das bedeutet, dass auch bei öffentlichen Karnevalsumzügen vermummende Kostümierungen erlaubt sind. Erst bei Polizeikontrollen ist die Maskierung zum Nachweis der Identität abzulegen.

Maskiert hinter dem Steuer – Teure Bußgelder sind die Folge

Autofahrer haben stets dafür Sorge zu tragen, dass ihre Sicht sowie ihr Gehör im Straßenverkehr in keiner Weise beeinträchtigt werden. Wer sich dennoch maskiert hinters Steuer setzt und aufgrund der eingeschränkten Sicht, etwa durch eine Augenklappe, einen Unfall baut, muss mit einigen Konsequenzen rechnen. Mehrere Hundert Euro Bußgeld, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot können die Folge sein – je nachdem, ob mit dem Unfall eine Sachbeschädigung oder sogar eine Gefährdung von Personen einhergeht.

Auch die Kfz-Versicherungen ziehen nach einer maskierten Autofahrt Konsequenzen. So haben sie das Recht, aufgrund von groben fahrlässigen Handelns die Kaskoleistungen bei einem Unfall zu verweigern. Außerdem kann ein Blitzerfoto eines vermummten Fahrers zum Beispiel zu einer Fahrtenbuchauflage führen.

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Alkoholkonsum beim Karneval – Das Auto sollte stehen bleiben

Es ist kein Geheimnis, dass während der „tollen Tage“ ausgelassen gefeiert und dabei eine Menge Alkohol konsumiert wird. Aus diesem Grund sollte jedoch unbedingt das Auto stehen gelassen werden, denn Alkoholfahrten werden auch in der Faschingszeit teuer geahndet.

Bereits 0,5 Promille im Blut führen zu einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot für ein bis drei Monate. Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe angesetzt.

Feierlustige und Kostümierte sollten daher unbedingt die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, um von A nach B zu kommen und mögliche Verstöße und Bußgelder – sei es durch die Maskierung oder Alkohol am Steuer – zu vermeiden.

Welche weiteren Karnevalstraditionen Bußgelder nach sich ziehen können, wie zum Beispiel das Abschneiden der Krawatten im Rheinland, finden Interessierte unter https://www.bussgeldkatalog.org/karneval/.

Ein Beitrag des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

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