Rhein-Sieg-Kreis – Im Zusammenhang mit dem Verfahren rund um den Flugplatz Hangelar ist bei der Bezirksregierung Köln eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sebastian Schuster eingegangen. Das bestätigte die Behörde auf Anfrage.
Eingereicht wurde die Beschwerde von einem Bonner Bürger. Sie bezieht sich auf den Umgang des Rhein-Sieg-Kreises mit dem Thema „Flugplatz Hangelar“, insbesondere im Kontext der Entscheidungsprozesse.
Landrat Schuster begrüßt die Prüfung durch die Kommunalaufsicht: „Es ist gut, dass sich mit der Bezirksregierung als unserer Kommunalaufsicht nun noch einmal eine neutrale Instanz mit der Angelegenheit beschäftigt“, erklärte er.
Parallel dazu hat der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreis am 12. März 2026 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, den Entscheidungsprozess des Kreises im Zusammenhang mit der möglichen Ausübung des Ankaufsrechts für das Grundstück „Flugzeugwerft“ am Flugplatz Hangelar umfassend zu untersuchen und zu bewerten.













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