Bonn/Bad Honnef/Königswinter – Bevor die Manteltarifverhandlungen für die Beschäftigten des kommunalen Nahverkehrs mit dem KAV NW am 16. Februar in Bochum in die zweite Runde gehen, erhöht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW den Druck auf die Arbeitgeber. Am Donnerstag (15.2.) werden erneut landesweit Beschäftigte zahlreicher Nahverkehrsunternehmen ganztägig zum Streik aufgerufen. Der Druck müsse auch deshalb erhöht werden, weil die Arbeitgeberseite in der ersten Verhandlungsrunde alle Forderungen der Gewerkschaft vom Tisch gewischt und selbst eine Reihe von Gegenforderungen eingebracht habe. Betroffen sind auch die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (Köln), die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) – Bonn, die Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) und die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV).
SWB Bus und Bahn: „Busse und Bahnen bleiben am Streiktag im Depot. Lediglich der Busverkehr kann durch Subunternehmen in Teilen aufrechterhalten werden. Den eingeschränkten Fahrplan für Busse finden Sie hier. Bei einem Streik gilt die Mobilitätsgarantie nicht.“
„Wir liegen aktuell noch meilenweit auseinander. Während wir die Beschäftigten entlasten und somit den ÖPNV stärken wollen, setzen die Arbeitgeber auf verlängerte Arbeits- und Lebensarbeitszeiten. So wird der Fachkräftemangel nur dauerhaft verschlimmert!“, erklärte Peter Büddicker, Branchenkoordinator Busse und Bahnen. „Auf unsere seit Anfang Dezember bekannten Forderungen nur mit Gegenforderungen zu reagieren, deutet daraufhin, dass wir uns harten Verhandlungen stellen müssen.“
In NRW fordert ver.di in den laufenden Tarifverhandlungen folgende Verbesserungen:
Entlastungstage für alle Beschäftigten im ÖPNV
Identischer Ort für Arbeitsbeginn und -ende
Zulage ab dem 1. Tag bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Schicht- und Wechselschichtzulage für den Fahrdienst
100 Prozent Jahressonderzahlung
Überstunden ab der 1. Minute und in der individuellen Stufe ohne Abzug
Zulage für Vorhandwerker / Gruppenführer / Teamleiter nach individueller Stufe