Bad Honnef/Königswinter/Bonn – Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen führt ab dem 10.05.2021 flächendeckende PCR-Pooltestungen, die sog. „Lolli-Tests“ an allen Grundschulen, den Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe des Landes Nordrhein-Westfalen ein, um der Testpflicht mit zweimaliger Testung pro Woche nachzukommen. Bei dieser Methode lutschen die Kinder 30 Sekunden an einem Abstrich-Tupfer wie an einem Lolli.
Die Testung mit Tupfer-Speichel im PCR-Verfahren gilt als sensitiver als die Testung mit Antigen-Schnelltests und ist insbesondere bei jüngeren Kindern aufgrund des Lolli-Verfahrens besser zu handhaben.
„Mit den „Lolli-Tests“ steht nun endlich eine kindgerechte Test-Methode zur Verfügung. Ich begrüße die Entscheidung des Landes, diese flächendeckend für Kinder in den Grund- und Förderschulen einzuführen“, freut sich Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner und hofft, dass „eine entsprechende Umsetzung auch zeitnah für Kinder in Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Tagespflege erfolgt.“
Das Verfahren ist durch das Land NRW wie folgt vorgesehen:
Die Tupfer-Speichel-Probenentnahme erfolgt in der Schule unter Aufsicht des Personals und wird dann im Pool gesammelt. Die Proben werden in den Schulen von beauftragten Fahrerinnen und Fahrern abgeholt und in kooperierenden Laboren in Form einer Standard-Pool-PCR-Testung ausgewertet.
Die Befundmitteilung der Pool-Auswertung erfolgt bei positivem Testergebnis durch die Labore an die entsprechende Schulleitung.
Diese übernimmt die Übermittlung des Ergebnisses an die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten. Für eine Pool-Auflösung im Fall eines positiven Pools entnehmen die Eltern zu Hause eine erneute „LolliProbe“ und bringen diese am nächsten Morgen in die Schule, aus der die Einzel-PCR-Proben abgeholt und an das betreffende Labor gebracht werden. Die Kinder eines Pools mit positivem Testergebnis sind bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests gehalten, sich bestmöglich abzusondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, zu vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten (Selbstisolation). Ein Schulbesuch ist in dieser Zeit nicht möglich. Über Einzelheiten hat das MSB in seiner Schulmail am 3.5.2021 informiert (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/03052021-informationen-zu-corona-testungen-den-grund-und-foerderschulen-sowie-den).
Die Stadt Bonn ist als Schulträger für die Logistik, d. h. den Transport der Proben zwischen den Schulen und dem Labor in Köln verantwortlich. Das MSB hat hierzu konkrete Routen festgeschrieben und unter Berücksichtigung einer verbindlich einzuhaltenden Zeitschiene festgelegt. In die Zuständigkeit der Stadt Bonn fallen nach aktuellem Stand insgesamt sechs Routen, auf denen 57 Schulen an 55 Standorten im Stadtgebiet Bonn und umliegenden Nachbarkommunen an fünf Tagen die Woche angefahren werden.
Insgesamt 17 Bonner Schulen werden von diesen Routen nicht erfasst, liegen aber auf den festgelegten Routen umliegender Schulträger und werden von dort angefahren. Dieses gemeinsame interkommunale Vorgehen ist mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den Nachbarkommunen Bad Honnef, Hennef, Sankt Augustin und Königswinter abgestimmt. Die Stadt Bonn hat ihrerseits alle organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Logistik geschaffen. Für einen reibungslosen Ablauf der sechs Bonner Routen ist für Freitag, 7.5.2021, ein Testlauf geplant. Die Verteilung der Testmaterialien an die Schulen erfolgt durch das zuständige Labor.
Da der Inzidenzwert der Stadt Bonn derzeit über 165 Infektionen/100.000 Einwohner liegt, ist weiterhin grundsätzlich Distanzunterricht mit Ausnahmen zur Notbetreuung vorgesehen.
Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen sowie Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei denen zugleich ein besonders stark ausgeprägter Bedarf an schulischer Betreuung besteht, kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung). Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ sowie „Körperliche und motorische Entwicklung“ bieten ebenfalls Präsenzunterricht an. Ausnahmen von der Einschränkung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gelten ferner für Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die nach Einschätzung der Schulleitung zuhause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können.
Eine Aufnahme in die Notbetreuung ist ebenfalls möglich, wenn diese Vor-Ort-Betreuung für Schülerinnen und Schüler aus Gründen der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist.
In Kommunen mit einer Inzidenz von über 165 und Distanzunterricht ist die Testung mit Lolli-PCR-Tests durch das Land für alle Kinder in Grund- und Förderschulen in der pädagogischen Notbetreuung bzw. für Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ sowie „Körperliche und motorische Entwicklung“ vorgesehen.