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Lesen: Erste Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege: Gemeinsam für Ältere und Pflegebedürftige im Kreis
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Erste Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege: Gemeinsam für Ältere und Pflegebedürftige im Kreis
Bad Honnef

Erste Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege: Gemeinsam für Ältere und Pflegebedürftige im Kreis

Letztes Update: 02.09.2015
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
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Rhein-Sieg-Kreis | „Die neue Kommunale Konferenz Alter und Pflege stellt sich der demografischen Herausforderung und entwickelt Lösungen, damit die Bedürfnisse älterer Menschen frühzeitig erkannt und auch weiterhin gut erfüllt werden“, mit diesen Worten begrüßte Hermann Allroggen, Dezernent des Rhein-Sieg-Kreises für Soziales und Gesundheit, rund dreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kommunalen Konferenz im Siegburger Kreishaus.

Am 16.10.2014 ging das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) an den Start und mit ihm die flächendeckende Einrichtung Kommunaler Konferenzen Alter und Pflege. Diese lösen die bisherigen Kreispflegekonferenzen ab. Nun, am 20. August, fand die konstituierende Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) für den Rhein-Sieg-Kreis statt.

Die Fakten sprechen für sich: die Altersgruppe der über 60-Jährigen macht im Rhein-Sieg-Kreis bereits ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner aus; dies sind über 144.000 Menschen. Für 2030 wird ein Anstieg der Altersgruppe auf 230.000 Menschen prognostiziert.

Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege sollen dabei mitwirken, die örtlichen Angebote in der Pflege zu sichern und weiterzuentwickeln. In diesem Sinne bringen sie sich bei der kommunalen Pflegeplanung sowie bei der Schaffung altersgerechter Quartiersstrukturen ein. Hierbei geht es auch um neue Wohn- und Pflegeformen. So stand auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung, nach der Vorstellung der Mitglieder und der Vorberatung des Entwurfs der Geschäftsordnung, vor allem die „Beratung und Bedarfseinschätzung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen“.
Die Kreisverwaltung berichtete über neue Tagespflegeeinrichtungen in Alfter, Niederkassel und Sankt Augustin über den Neubau einer vollstationären Einrichtung in Königswinter, die seit In-Kraft-Treten des Alten- und Pflegegesetzes den Betrieb aufgenommen haben. Sie stellte zudem Einrichtungen zur Tagespflege in Meckenheim und zur vollstationären Betreuung in Bad Honnef, Eitorf und Windeck vor, die sich aktuelle im Bau befinden.

Der KKAP gehören, neben den Vertreterinnen und Vertretern aus der pflegerischen Versorgung, von den Städten und Gemeinden sowie Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfegruppen, jetzt auch Vertreterinnen und Vertreter von Heimbeiräten, kommunalen Integrationsräten, und der Fraktionen im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises an. Ein wesentliches Element zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele ist der Informationsaustausch unter den Mitgliedern. Die Sitzungen werden in der Regel zweimal jährlich stattfinden.

Wer an weiteren Informationen an der KKAP interessiert ist, findet diese auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de., dann die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Soziales, Senioren anklicken.

Wesentliche Aufgaben der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege nach § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

• Mitwirkung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere

1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
3. die Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den Kommunen,
4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 (Träger/innen der Angebote nach dem APG z.B. Kommunen, LVR, Pflegekassen, Wohlfahrtsträger etc.) an Fragen der künftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,
6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und
7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und, soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 APG NRW Gebrauch macht, einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.

(hei)

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