Bad Honnef | Alle Personen und Organisationen, die Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ausland haben, bittet die Stadt noch einmal, diese frühzeitig auf ihre Möglichkeit zur Teilnahme an der Europawahl hinzuweisen.
Auslandsdeutsche, die wahlberechtigt sind und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen bis spätestens zum 04.05.2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis derjenigen Gemeinde stellen, in welcher sie ihren letzten Hauptwohnsitz in Deutschland hatten. Gleiches gilt für die in Bad Honnef mit Hauptwohnung gemeldeten Unionsbürgerinnen und –bürger. Auch diese müssen bis zum 04.05.2014 beim hiesigen Wahlamt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie in Bad Honnef an der Europawahl teilnehmen möchten und die sonstigen Wahlvoraussetzungen vorliegen. Die Anträge für Auslandsdeutsche und Unionsbürger können unter www.bundeswahlleiter.de heruntergeladen werden.
Umfangreiche Informationen bietet die Stadt Bad Honnef im Internet unter www.bad-honnef.de. Für Fragen zu den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen steht das Wahlamt der Stadt Bad Honnef im Rathaus, Rathausplatz 1, Eingang Bürgerbüro, 1. Etage, Zimmer 133, Gerrit Schöne-Warnefeld, Rufnummer 02224/184-151, E-Mail gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de, zur Verfügung.