Bad Honnef – „Moppi“ ist ein lieber Hund, genießt sein Leben und erfreut sich der Freiheiten, die er in seinem Heim im Natureldorado Hoevel („Hügel“) hat. Denn dort steht ihm nicht nur ein geräumiges Haus zur Verfügung, sondern auch ein toller Garten. Noch besser: Hinter dem Grundstück gibt es weder eine geschlossene Bebauung noch in unmittelbarer Nähe Landschaftsschutzgebiet.
Manchmal findet der acht Jahre alte Mischlingshund ein Schlupfloch, nutzt es, um sich auf Wanderschaft zu begeben. Damit er immer wieder schnell gefunden werden kann, haben ihm Frauchen und Herrchen für den Fall der Fälle einen GPS-Tracker spendiert. Manchmal trägt er ihn aber auch nicht. Wie eines Nachts im Dezember 2022. Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und Moppi war auf der Walz.
Die eingeleitete aufwändige Suche führte zunächst nicht zum Erfolg. Bis sich das Bad Honnefer Ordnungsamt meldete und mitteilte, „Moppi“ könne im Tierheim abgeholt werden. Das Glück bei Frauchen, Herrchen und Hund war wieder perfekt.
Bis zum 16. Dezember 2022. Dann flatterte der tierlieben Familie ein Bußgeldbescheid ins Haus. 581 EUR seien zu bezahlen. Viel Geld – und nur, weil der Hund letztlich seinen Instinkten folgte. Das Vergehen: „Moppi“ lief ohne Leine auf öffentlichen Flächen oder „in Anlagen im Zusammenhang bebauter Ortsteile“, das Ordnungsamt habe den Hund einfangen müssen. Schon zum zweiten Mal.
Am 17.12.2022 legte Moppis Frauchen Widerspruch ein. Da daraufhin seitens der Stadt zunächst keine Reaktion mehr erfolgte, hielt sie den Fall für erledigt. Vielleicht nahm sie an, die Stadt habe – schon allein wegen der Höhe – erkannt, dass es sich bei dem Bußgeld um ein Versehen gehandelt haben musste. Weit gefehlt. Am 25.1.2023 bekam die Hövelerin eine Mahnung mit zusätzlichen Mahngebühren in Höhe von 11 EUR, woraufhin sie sich telefonisch bei der Stadt meldete und nachfragte, warum denn keine Reaktion auf ihren Widerspruch erfolgt sei. Ein Versehen, was natürlich natürlich nicht ginge, sei ihr bestätigt worden.
Am 1.2.2023 gab die Stadt Moppis Hundeltern ein vorläufiges Zwischenresultat bekannt. Zwei städtische Mitarbeiter brachten höchstpersönlich ein Schreiben des Ordnungsamtes vorbei, in dem stand, dass die Hundehalterin keine Gründe vorgetragen hätte, „die Sie entlasten oder die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit“ rechtfertigen würden. Sie möge Rückmeldung geben, ob sie den Widerspruch aufrechterhalten wolle. Offensichtlich ordentlich geschockt von dem Vorgang und der Höhe des Bußgeldes, konnte sie darauf auf Nachfrage von Honnef heute zunächst keine Antwort geben.
Erst kürzlich gab es in der Partnerschaft zwischen Hundehaltern und Verwaltung Irritationen. Ein „Herrchen“ aus Rommersdorf-Bondorf sollte ein Bußgeld in Höhe von 30 EUR für Suchflugblätter bezahlen, die er nach dem Weglaufen seines Hundes in der Not aufgehängt hatte. Nachdem der Hund gefunden wurde, sammelte er die meisten wieder ein, vergaß allerdings auch welche.
Letztlich zeigte sich die Stadt verständnisvoll und erließ dem Tierfreund das Ordnungsgeld. In den sozialen Medien wurde sie für so viel Souveränität gelobt. Die User waren einfach froh, dass am Ende niemand zu Schaden gekommen war.