Bad Honnef – Im Hause des früheren Rommersdorf-Bondorfer Schützenkönigs Christian Johnke-Panzer verlief das diesjährige Weihnachtsfest zunächst in großer Aufregung. Einen Tag vor Heiligabend machte sich sein Hund Becky selbstständig. Trotz einer sofort eingeleiteten Suche blieb das Tier, das der Hundehalter vor 10 Jahren in Bulgarien vor dem sicheren Tod gerettet hatte, verschwunden.
Johnke-Panzer veranlasste alles, was jeder verantwortungsvolle Tierfreund in einem solchen Fall tun würde: er infomierte die Nachbarschaft, Freunde und Bekannte, rief über die sozialen Medien auf und brachte Suchflugblätter an. Sogar ein Mantrailer-Team bat er um Hilfe. Mit Erfolg. Nach 44 Stunden wurde Becky samt Leine unter einem Auto gefunden. Dort hatte sich die Leine verhakt.

Ende gut, alles gut? Am 23. Januar flatterte dem Rommersdorf-Bondorfer ein Ordungsgeld ins Haus: „Sie montierten, verteilten oder überklebten auf Verkehrsflächen und in Anlagen sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Plakate, Plakatständer, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel oder sonstiges Werbematerial. Die Werbung/Plakate wurden an Bäumen oder sonstigen Anpflanzungen angebracht“, heißt es in dem Verwaltungsschreiben. Christian Johnke-Panzer und viele Tierfreunde waren fassungslos.
Honnef heute fragte bei der Stadt nach, ob es nicht statthaft sei, Suchflugblätter (also keine Werbung etc.) an Bäumen und Anpflanzungen anzubringen, ob das Verwarngeld in diesem Fall verhältnismäßig sei und ob die Stadt die Verwarnung u.U. zurücknehmen würde. Heute bekam das Onlineportal Antwort.
Die gute Nachricht vorweg: Aufgrund der besonderen Umstände ist die Stadt Bad Honnef bereit, auf die Erhebung eines Verwarngeldes zu verzichten.
Aber: Laut § 4 Abs. 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung bedürfe das Plakatieren über den Gemeingebrauch des öffentlichen Verkehrsraumes hinaus eine entsprechende Genehmigung, erklärt die Stadt. Zum „Feststellzeitpunkt“ sei bekannt gewesen, dass die vorgefundene Plakatierung im Vorfeld nicht genehmigt wurde.
Zugleich müsse sich das Ordnungsamt mit regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung über nicht abgehängte Plakatierungen auseinandersetzen, die letztlich durch und auf Kosten der öffentlichen Hand entfernt werden müssten. Leider sei hierbei auch festzustellen, dass Gesuche nach entlaufenen Tieren ebenfalls nicht entfernt würden, so die Stadt weiter.
Im vorliegenden Fall sei dem einschreitenden Beamten ebenfalls bekannt gewesen, dass die vermisste Hündin bereits seit zwei Tagen wieder in der Obhut des Hundehalters war. Und: „Ergänzend wurde zum Kontrollzeitpunkt festgestellt, dass das Gesuch mit Reißnägeln an Bäumen angebracht war, welches nicht dem propagierten Verständnis von Umweltschutz entspricht.“
Abschließend macht die Stadt darauf aufmerksam, dass die Eingaben des Betroffenen sorgfältig geprüft worden seien. „Die vorgebrachten Fakten vermögen den Betroffenen jedoch nur zum Teil zu entlasten“.