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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Feiertagsgesetz stoppt Siedlungsflohmarkt – Bürger reagieren flexibel
Bad HonnefTitel

Feiertagsgesetz stoppt Siedlungsflohmarkt – Bürger reagieren flexibel

Von gelebter Nachbarschaft und rechtlichen Stolpersteinen: Warum ein Flohmarkt am 1. Mai nicht stattfinden durfte – und wie die Anwohner kreativ reagierten

Letztes Update: 24.04.2025
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
Flohmarkt Rommersdorf 7
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Bad Honnef – Eigentlich sollte der 1. Mai für die Anwohnerinnen und Anwohner der Grafenwerther Straße und der Karlsstraße ein Tag der Begegnung, des Stöberns und der gelebten Nachbarschaft werden. Ein Siedlungsflohmarkt war geplant – privat organisiert, mit viel Herzblut vorbereitet und als kleines Fest unter Nachbarn gedacht. Dann das: Die Stadtverwaltung untersagte den Flohmarkt mit Verweis auf das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz.

Genauer: § 3 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW). Der besagt, dass „alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.“ Und da es für private Flohmärkte keine Ausnahmeregelung oder Genehmigungsmöglichkeit gibt, fiel auch dieser unter das Verbot – so nachvollziehbar es juristisch sein mag, so unverständlich erscheint es vielen Bürgern.

In den sozialen Medien war die Empörung groß. Kommentare wie „lächerlich“, „traurig“ und „man kann es auch übertreiben“ dominierten die Diskussion. Ein Nutzer teilte sogar eine Liste von Hofflohmärkten in Köln, die offenbar trotz Feiertag stattfinden dürfen – ein Hinweis darauf, dass das Gesetz in NRW durchaus unterschiedlich ausgelegt wird.

Doch anstatt zu resignieren, reagierten die Initiatoren mit Pragmatismus – und ein wenig Trotz. Der Flohmarkt wird nun nicht wie geplant am 1. Mai, sondern am Samstag, den 3. Mai 2025 nachgeholt. Eine Entscheidung, die zeigt: Engagement lässt sich nicht per Paragraf bremsen. Vielleicht beschert der ganze Hickhack dem nachbarschaftlichen Projekt nun sogar mehr Aufmerksamkeit als ursprünglich gedacht.

Ein wenig bleibt dennoch die Frage zurück, wie zeitgemäß und einheitlich ein Gesetz ist, das eine entspannte Aktivität wie einen kleinen Straßenflohmarkt unter Freunden unterbindet – während laute Großveranstaltungen mit entsprechender Genehmigung durchaus stattfinden können.

Wer am 1. Mai nach Alternativen sucht, kann ja das SPD-Fest in Bad Honnef besuchen oder das DFB-Pokalfinale der Frauen in Köln.

flohmarkt

 

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