Geschwisterkinderregelung: BÜRGBLOCK will Leistungsträger in die Pflicht nehmen

Bad Honnef | Bis August 2013 will die Stadt Bad Honnef die Geschwisterkinderregelung in der Offenen Ganztagsschule kippen. Alternativ will der BÜRGERBLOCK besser Verdienende stärker zur Verantwortung ziehen.

Seit dem 1. August ist in Nordrhein-Westfalen das letzte Kita-Jahr kostenfrei. Für Bad Honnef gilt folgende Regelung: Wenn mehrere Kinder aus einer Familie die Kita oder Offene Ganztagsschule besuchen, muss nur für das Kind gezahlt werden, für das der höchste Beitrag zu entrichten ist. Die Geschwister sind vom Beitrag befreit.

Diese Regelung hat zur Folge, dass das zweit-teuerste Kind zum “Zahl-Kind” wurde, wenn der ältere Bruder oder die ältere Schwester im beitragsfreien Kita-Jahr ist.

Der BÜRGERBLOCK sieht auf Grund der finanziellen Situation der Stadt keine Möglichkeit, die Beiträge auch in der Zukunft zu finanzieren. Er schlägt stattdessen eine stärkere finanzielle Beteiligung gut Verdienender vor:

  • Familien mit breiten Schultern sprich höherem Einkommen, die also Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, können mehr bezahlen, als einkommensschwächere Familien oder alleinstehende Mütter mit geringem Einkommen. Hier schlagen wir eine progressionsbezogene Staffelung vor. Der höchste Einkommenssatz soll unserer Ansicht nach künftig mehr bezahlen.
  • Kinderreiche Familien müssen entlastet werden, so dass wir hier eine degressive Komponente mit steigender Kinderanzahl einbauen wollen.

Hier der Vorschlag des BÜRGERBLOCKS

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Der Stadtelternrat wird heute ab 17.45 Uhr vor und im Rathaus gegen die geplante Aufhebung der Ermäßigung protestieren.

15.11.2012

0 Kommentare

  1. BB schrieb u.a.: „Hier schlagen wir eine progressionsbezogene Staffelung vor. Der höchste Einkommenssatz (Anm. meinerseits: z.Zt. 150 €) soll unserer Ansicht nach künftig mehr bezahlen.“ Würden wir GRÜNE, und hier kann ich sicherlich auch für die ALLIANZ FÜR BAD HONNEF schreiben, gern umsetzen. Das Problem ist aber nur, dass das Land NRW dies nicht zulässt, da die Landesgesetze in dieser Sache eine Deckelung auf eben 150 Euro vorgeben. Also sicherlich gut gemeint, aber – leicht nachlesbar – schlicht nicht möglich. Oder vielleicht wissentlich falsch reingeschrieben? GRÜN aus Bad Honnef wird sich in dieser Sache an die Landtagsfraktion wenden, versprochen.

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