Die Entscheidung der Stadt Bad Honnef, private Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen pauschal zu verbieten, mag sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen – doch sie zeigt vor allem eines: fehlendes Fingerspitzengefühl im Umgang mit bürgerlichem Engagement und gelebter Nachbarschaft.
Natürlich ist der Schutz der Sonn- und Feiertage ein hohes Gut. Niemand will lärmende Großveranstaltungen oder kommerzielle Dauerbespaßung in Wohngebieten, wenn andere ihre Ruhe suchen. Aber ein Siedlungsflohmarkt? Organisiert von Anwohnerinnen und Anwohnern, mit Klapptischen vor der Haustür, Kinderkleidung, Büchern und vielleicht einem Stück selbstgebackenen Kuchen? Hier den Paragrafenhammer zu schwingen, wirkt überzogen und lebensfern.
Zumal das Feiertagsgesetz NRW selbst Ausnahmen vorsieht – vorausgesetzt, es liegt keine „erhebliche Beeinträchtigung“ der Feiertagsruhe vor. Wer ein wenig guten Willen mitbringt, hätte hier durchaus eine Lösung im Sinne der Gemeinschaft finden können. Schließlich fördern Nachbarschaftsmärkte den sozialen Zusammenhalt, beleben Stadtteile und bieten nachhaltige Alternativen zur Wegwerfgesellschaft. Alles Werte, die eigentlich auch im kommunalen Interesse stehen sollten.
Die pauschale Ablehnung lässt daher weniger Respekt vor dem Gesetz erkennen als eine starre Auslegung ohne Augenmaß. Es wäre wünschenswert, wenn Stadtverwaltungen den Ermessensspielraum, den ihnen das Gesetz einräumt, künftig nicht nur nutzen – sondern auch zugunsten ihrer Bürgerinnen und Bürger auslegen.