Bad Honnef – Die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen auf den 01.01.2025 hätten gezeigt, dass in einigen Kommunen private Haushalte zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken, so die Finanzverwaltung des Landes NRW. Dieses Phänomen der Belastungsverschiebung sei allerdings nicht landeseinheitlich, sondern regional verschieden. Damit die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsspielräume bekommen, um bei Bedarf auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können, wollen die Regierungsparteien CDU und Grüne ein Gesetz verabschieden, das ergänzend zur bisherigen Regelung eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vorsieht. Dadurch soll es den Kommunen freigestellt werden, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt.
Die Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises haben allerdings ein Problem mit dem Gesetzentwurf. Sie sehen erhebliche Nachteile und Risiken für ihre Gemeinden. Sie befürchten unter anderem eine erhebliche administrative Mehrbelastung, dass eine sichere und fachlich funktionierende Software-Lösung nicht zeitgerecht zur Verfügung steht und dass die Differenzierung der Grundsteuer B zu sozialen Ungleichgewichten und Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
In einem offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Henrik Wüste fordern sie die Rücknahme des Gesetzentwurfs: Offener Brief der Kollegenkonferenz des Rhein-Sieg-Kreises Ablehnung Gesetzesänderung zur Grundsteuer B